Beruf wird durch veraenderte Anforderungen attraktiver DV-Revisor: Vom Erbsenzaehler zum Berater der Abteilungen

18.02.1994

MUENCHEN (hk) - DV-Generalisten-Know-how und eine gute Portion betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, vor allem aber auch die Faehigkeit, Zusammenhaenge kurz und praezise darzustellen, kennzeichnen das Berufsbild des DV-Revisors.

Nach wie vor leidet die Berufsgruppe der Revisoren, und mit ihnen auch die der DV-Revisoren, unter dem alten Image des Erbsenzaehlers und Polizisten. Einerseits das negative Bild in der Oeffentlichkeit und andererseits die hohen Anforderungen an diese Berufsgruppe haben dazu gefuehrt, dass sich wenige DV-Experten und Betriebswirte fuer diesen Job begeistern konnten.

Dabei sehen sowohl die Karriereaussichten als auch die Bezahlung gut aus, wie Marion Schreiber von der Hypo-Bank in Muenchen versichert. Der Abteilungsdirektor in der DV-Revision des Muenchner Geldinstituts geht von einem Einkommen von etwa 70 000 im Jahr fuer Einsteiger bis 120 000 Mark fuer Profis aus.

Die Taetigkeit des DV-Revisors umfasst ein sehr weites Aufgabenspektrum, wobei er, darauf weist Schreiber ausdruecklich hin, weisungsfrei und absolut unabhaengig sein muss, weshalb die Revision direkt dem Vorstand unterstellt ist. Hauptaufgabe sei, die DV-Aktivitaeten des Unternehmens zu pruefen. Dabei sind Wirtschaftlichkeit, Funktionsfaehigkeit und Sicherheit (inklusive Datensicherung) wichtige Kriterien.

Vom idealen Kandidaten wuenscht sich Schreiber sowohl gute kaufmaennische als auch fundierte Computerkenntnisse, um die Schwachstellen der Systeme zu erkennen. Die Einarbeitungszeit dauere zwei bis drei Jahre: "So lange braucht es in der Regel, bis der Revisionsgedanke gereift ist und ein Mitarbeiter selbstaendig als Teamleiter eingesetzt werden kann." Neben dem Fachwissen sind mehr denn je die kommunikativen Faehigkeiten gefragt. Der Hypo- Bank-Manager: "Der Revisor darf nicht den Pruefer herauskehren und den Autoritaeren spielen." Sein Verhalten muesse darauf ausgerichtet sein, alles Wesentliche zu erfahren.

Nachdem dies geschehen sei, liegt es dann am Pruefer, in verstaendlicher Form selbst Vorschlaege zu Kosteneinsparungen oder auch zur Vertragsgestaltung zu machen, wenn es zum Beispiel um Wartungsvereinbarungen mit Hard- und Softwarefirmen geht.

Schreiber betont den wichtigen Unterschied zwischen der staendigen Kontrollfunktion des Controllers und die des Revisors, der sporadische Ueberpruefungen vornimmt. So sei es nicht Aufgabe des DV-Pruefers, etwa die Arbeitsvorbereitung oder die Rechnerbelastungszeiten zu kontrollieren. Vielmehr gehe es darum, mit Stichproben zum Beispiel zu ermitteln, ob die Arbeitsvorbereitung im Rahmen der internen und externen Vorschriften erfolgt oder ob ueber die Rechnerbelastung Messungen vorgenommen und daraus die richtigen Schluesse gezogen werden.

"Mit dem operativen Geschaeft hat der Revisor nichts zu tun", stellt der Banker klar. Das bedeutet, dass Taetigkeiten wie Entwickeln von Katastrophenplaenen oder Planung von DV- Ausfallmassnahmen nicht ins Aufgabenfeld gehoeren. Sehr wohl aber wird ueberprueft, ob solche Plaene existieren und ob sie schluessig sind und alles abdecken, um die noetige Sicherheit zu gewaehrleisten.