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Bertelsmann zahlt 160 Millionen Euro an Ex-AOL-Manager

06.04.2004

Der Medienriese Bertelsmann hat sich überraschend mit den früheren Geschäftsführern von AOL Deutschland auf die Zahlung von 160 Millionen Euro Schadensersatz geeinigt. Mit dem außergerichtlichen Vergleich legt der Gütersloher Konzern den Rechtsstreit bei, ohne ein Schuldgeständnis abzugeben.

Die Top-Manager Jan Henric Büttner und Andreas von Blottnitz machten geltend, Bertelsmann habe ihnen 1994 für ihr Engagement beim Aufbau von AOL Europe als Entlohnung eine Minderheitsbeteiligung an dem Online-Dienst vertraglich zugesichert. Diese Vereinbarung sei aber beim Verkauf der 50-Prozent-Beteiligung an AOL Time Warner für 6,75 Milliarden Dollar im Jahr 2000 nicht eingehalten worden. Büttner und von Blottnitz hatten den Konzern bereits im Jahr 2001 von einem kalifornischen Gericht wegen Vertragsbruch auf fünf Milliarden Dollar Entschädigung verklagt, die Forderung anschließend aber auf drei Milliarden Dollar reduziert. Anfang Februar bestätigte nun der US-Richter James W. Brown das Jury-Urteil in dem Schadensersatzprozess. Demnach sollten Büttner und von Blottnitz von dem Gütersloher Unternehmen eine Entschädigung von jeweils 104,655 Millionen Euro plus Zinsen erhalten (Computerwoche.de berichtete).

Bertelsmann kündigte daraufhin an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, lenkte dann aber augenscheinlich ein. „Die getroffene Entscheidung ist eine reine Vernunftentscheidung, die uns zwar sehr schwer gefallen, aber aus rein geschäftlicher Perspektive geboten ist“, erklärte Chefsyndikus Ulrich Koch. So hätte eine Fortsetzung der rechtlichen Auseinandersetzung in Kalifornien über einen längeren Zeitraum viel Zeit, Ressourcen und Personal gebunden.

Der Konzern glaube aber weiterhin an die Rechtmäßigkeit seiner Position. Das Urteil entspreche weder der Faktenlage noch dem in diesem Fall anzuwendenden deutschen Recht. Der Fall hätte von Anfang an vor einem deutschen Gericht verhandelt werden müssen, so Koch.

Immerhin fällt die nun vereinbarte Zahlung deutlich niedriger aus als das erstinstanzliche Urteil, das beiden Kläger zusammen einen Betrag in Höhe von 209,3 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen hatte. Zusätzlich kann der Konzern 74 Millionen Euro aus der zum Jahreswechsel 2003/04 gebildeten Rückstellung in Höhe von 234 Millionen Euro auflösen. (mb)