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Bertelsmann wehrt sich gegen Milliardenklage der Musikindustrie

14.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bertelsmann will am Donnerstag beim zuständigen New Yorker Bundesgericht einen Antrag auf Abweisung der laufenden Schadensersatzklage über 17 Milliarden Dollar wegen seines Napster-Engagements einreichen. Die Vorwürfe der Kläger, darunter die Musikkonzerne EMI und Universal, seien haltlos, zitiert das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus der 50-seitigen Argumentation. So treffe der Vorwurf einer "mitwirkenden Urheberrechtsverletzung" nicht zu, da der Gütersloher Medienkonzern als Finanzier in der dritten Reihe stand. Wie das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, plante vor Bertelsmann bereits Universal, die Musiktauschbörse Napster zu kaufen. So habe der damalige Chef des Universal-Mutterkonzerns Seagram bereits im Sommer 2000 zu einem Geheimtreffen eingeladen, um seine Übernahme-Pläne mit dem Sony-Chef Nobuyuki Idei, dem damaligen Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff und zwei

Partnern der Investment-Firma Hummer Winblad zu besprechen. Bronfman habe damals beabsichtigt, die Übernahme anzuführen, anschließend sollten aber alle Musikkonzerne gemäß ihren aktuellen Marktanteilen an Napster beteiligt werden. Letztendlich sei der Kauf jedoch an den überzogenen Preisvorstellungen von Napster gescheitert, das sich selbst mit rund zwölf Milliarden Dollar bewertete, hieß es.

Bertelsmann hatte insgesamt rund 85 Millionen Dollar in die Tauschplattform investiert, um einen legalen, Web-gestützten Musik-Abonnementdienst unter dem weitbekannten Napster-Label zu errichten. Letztendlich ging der Plan jedoch nicht auf. Als der Medienkonzern das insolvente Unternehmen aufkaufen wollte, wurde dies von den Napster-Gläubigern verhindert. Statt dessen übernahm die US-amerikanische Digital-Media-Company Roxio das gesamte geistige Eigentum der Marke.

Damit nicht genug: Im Februar dieses Jahres reichten eine Reihe von Musikproduzenten und Songwritern eine Schadensersatzklage gegen Bertelsmann ein (Computerwoche online berichtete). Einige Monate später schlossen sich auch Universal und EMI der Klage an. Die Kläger werfen dem Konzern vor, er habe mit seinen Investitionen in die Musiktauschbörse Napster deren Lebensdauer - und damit gleichzeitig auch die Verletzung von Urheberrechten - verlängert. Obwohl der Medienriese die Möglichkeit gehabt habe, die illegalen Tauschaktionen der Napster-Nutzer zu unterbinden, habe Bertelsmann diese wegen seiner künftigen Pläne mit der Plattform vorsätzlich und billigend in Kauf genommen . (mb)