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Bericht: Rückgaberecht für Internet-Käufe

11.04.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Bei Internet-Käufen haben die Verbraucher das Recht, die Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben, die Rücksendekosten für Stornierungen haben die Anbieter zu tragen. Das sind laut Informationen der "Financial Times Deutschland" einige Eckpunkte des so genannten Fernabsatzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschieden will. Verschweigt der Lieferant bis zur Lieferung wichtige Informationen wie die Firmanadresse oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird das Rückgaberecht auf vier Monate ausgedehnt.