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Bericht: Kartellamt gegen Joint Venture von T-Online und Bild.de

28.02.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskartellamt hat T-Online und Bild.de wegen ihres geplanten Joint Ventures abgemahnt. Stefan Siebert, Sprecher der Wettbewerbsbehörde, erklärte gegenüber "Horizont.net", das Amt habe in dem Schreiben seine Bedenken zum Ausdruck gebracht.

T-Online würde sich laut Siebert durch seine geplante 37-prozentige Beteiligung an Bild.de attraktive Exklusivinhalte sichern. Dies könnte zur Folge haben, dass sich die marktbeherrschende Stellung der Telekom-Tochter im ISP-Markt (Internet Service Provider) verschärfe. Ohnehin verfüge T-Online durch die Anbindung an den Bonner Carrier im Markt für kostenpflichtige Inhalte über einen klaren Wettbewerbsvorteil, denn sie könne auch kleine Beträge mit der Telefonrechnung des Mutterhauses abrechnen lassen.

Die Frist für das Prüfungsverfahren für das Gemeinschaftsunternehmen von T-Online und Bild.de läuft in der kommenden Woche ab. Beide Unternehmen können aber eine Verlängerung beantragen. Gegenüber "Horizont.net" bestätigten sie den Empfang der Abmahnungen, die sie nun eingehend prüfen wollen. (tc)