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Gebühren nicht einklagbar?

Bericht: BGH erklärt Telefonsex für sittenwidrig

19.10.1998
Von Michael Hufelschulte
Gebühren nicht einklagbar?

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Anbieter der 0190-Telefonsex-Nummern können vermutlich Gebühren aus anrüchigen Telefonaten bald nicht mehr einklagen. Das jedenfalls berichtet das Magazin "Focus" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die höchsten Richter vertreten darin die Ansicht, daß die Inhalte der Sex-Nummern gegen das Anstandsgefühl verstoßen. Nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind aber solch "sittenwidrige" Geschäfte unwirksam.