Nicht immer Kündigungsgrund

Beleidigungen am Arbeitsplatz

09.12.2012
Ein Mitarbeiter, der seine Kollegen als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet hat, darf im Unternehmen bleiben. Das hat ein Arbeitsgericht entschieden.
Auf Facebook über Kollegen schimpfen? Das kann eine Kündigung zur Folge haben.
Auf Facebook über Kollegen schimpfen? Das kann eine Kündigung zur Folge haben.
Foto: Stefan Rajewski - Fotolia.com

Es gibt bislang keine eindeutigen Urteile darüber, wie mit Beleidigungen in sozialen Netzen umzugehen ist. Zwei Urteile haben jetzt gezeigt, dass es immer vom jeweiligen Fall abhängt. Zwar weisen Arbeitsgerichte darauf hin, dass Beleidigungen einen Rauswurf rechtfertigen können. Ein Eintrag in einem sozialen Netzwerk wiege nämlich schwerer als eine mündliche Lästerei unter Kollegen, da er in die Rechte der Betroffenen eingreift, so die Richter. Denn solange der Eintrag nicht gelöscht werde, könne er immer wieder nachgelesen werden. Dabei sei es unerheblich, ob der Eintrag nur für einen geschlossenen Personenkreis auf Facebook zu sehen ist.

So bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung eines Auszubildenden, der seinen Arbeitgeber auf seinem Facebook-Profil als "Menschenschinder und Ausbeuter" bezeichnet hatte.

Falsche Anschuldigungen

Anders stellte sich die Lage bei einem Beschäftigten dar, der seine Kollegen als "Speckrollen" und "Klugscheißer" beschimpft hatte. Die Richter erklärten seine Kündigung für unwirksam, weil sie ihm zugute hielten, er habe im Affekt gehandelt (Urteil vom 26. September 2012, 5 CA 949/12). Die Äußerungen habe der Beschäftigte getätigt, nachdem er erfahren hatte, dass Kollegen ihn mit falschen Anschuldigungen beim Arbeitgeber angeschwärzt hatten. Positiv bewertet wurde auch, dass er keine Namen nannte. (hk)