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Bekommen Mobilfunk- und Internet-Firmen zu viel mediale Macht?

12.07.2006

Bedenklich sind nach Rings Einschätzungen vor allem Konstellationen, "bei denen Netzbetreiber und der Anbieter von Fernseh- oder Rundfunk-Sendungen in einer Hand gebündelt sind". Als Beispiel nannte er den nordrhein-westfälischen Kabelbetreiber Unity Media, der künftig über sein Kabelnetz Bundesliga-Spiele seiner Sportrechte-Tochter Arena übertragen wolle. "Wenn ein Netzbetreiber gleichzeitig der Inhalte-Anbieter ist, dann kann das dazu führen, dass irgendwann konkurrierende regionale Rundfunkanbieter verdrängt werden", warnte Ring.

Im Zuge der Einführung des Handy-TV zeigten alle vier großen deutschen Mobilfunkunternehmen starkes Interesse an digitalen Rundfunk-Frequenzen, die eigentlich dem klassischen Rundfunk vorbehalten seien. "Die Gefahr ist, dass bei der Verteilung der Frequenzen ein Mechanismus eingeführt wird, der dem konventionellen Rundfunksystem fremd und zudem verfassungswidrig ist", unterstrich Ring. Dazu gehörten beispielsweise Versteigerungen von Frequenzen. Da sich bei solchen Bieterverfahren naturgemäß die wirtschaftlich stärksten durchsetzten, würde die Medienvielfalt in der Region gefährdet. (dpa/tc)