Bei Versetzung redet der Betriebsrat mit

16.01.1987

KASSEL (CW) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß der Betriebsrat auch dann ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn ein Arbeitnehmer nur für wenige Tage von einem Zweigbetrieb in einen anderen versetzt wird. Dabei ist der Betriebsrat des Filialbetriebs zuständig, in den der Arbeitnehmer versetzt werden soll (Aktenzeichen: 1 ABR 52/85).