Von der 130- zur 70-Prozent-Lösung

Bei Standardsoftware steht ein Generationswechsel an

21.08.1992

Die Frage, ob nun Standard- oder Individualsoftware zum Einsatz kommen sollte, läßt sich nach Meinung von Tilman Gerhardt* schon bald mit einem Kompromiß beantworten: Teilstandardisierte Software, die flexibel genug ist, um exakt auf individuelle Anwenderbedürfnisse zugeschnitten zu werden, steht vor dem Durchbruch.

Die zuletzt hohen Wachstumsquoten im Softwaremarkt lassen sich unter andere auf die rasante Verbreitung von Standardsoftware zurückführen. Standardisierte Anwendungen und systemnahe Produkte werden auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zu diesem Wachstum leisten, da die Nachfrage nach solchen hinsichtlich Entwicklungszeit und -kosten vergleichsweise gut kalkulierbaren Softwareleistungen weiterhin steigt.

Mit dem Trend zur Standardsoftware vollzieht sich im deutschen Softwaremarkt eine Entwicklung, die im internationalen Vergleich schon weiter fortgeschritten ist. Die Marktanteile zwischen Standard- und Individualsoftware verschieben sich deutlich zugunsten der standardisierten Software. Während zum Beispiel in den USA der Anteil an Standard-Anwendungssoftware auf 60 Prozent und mehr geschätzt wird, liegt der Anteil im deutschen Markt noch bei rund 40 Prozent.

Eine exaktere Quantifizierung dieses Trends ist allerdings problematisch, da keine

eindeutige Abgrenzung zwischen Standard- und Individualsoftware besteht. Auch die Herstellerangaben bezüglich des eigenen Leistungsspektrums sind als Anhaltspunkte kritisch zu prüfen, denn was als Standardsoftware angeboten wird muß teilweise noch mit so großem Aufwand angepaßt werden daß dieselbe Software zum Teil auch als Individualsoftware klassifiziert werden könnte.

Aus der Liste der zahlreichen Abgrenzungskriterien, zum Beispiel lnstallationshäufigkeit, Portierbarkeit oder Kompatibilität zu anderen Systemen, ist

hier das häufig unterschätzte Kriterium "Erscheinungsform", das heißt die Beschaffenheit der Software selbst von besonderem Interesse. In der Erscheinungsform von Standardsoftware tritt ein zentraler Unterschied zur Individualsoftware zutage: Wie muß eine Software konzipiert und realisiert sein damit sie vorhandene Entwicklungsleistungen übertragbar und somit mehrfach nutzbar - also wiederverwendbar

macht?

Die Wiederverwendbarkeit von Entwicklungsleistungen ist ein zentrales Merkmal von Standardsoftware Mehrfach verwenden lassen sich dabei nicht nur der vollständige Programmcode, sondern zum Beispiel auch einzelne Module oder eine Basissoftware, die individuelle - Oder zumindest auswählbare - Einbindungen ermöglicht. Standardsoftware darf gegenüber Individualsoftware deswegen nicht prinzipiell als "fertige Anwendung" abgegrenzt werden.

Diese Bezeichnung ist auch angesichts eines teilweise hohen Installations- und Anpassungsaufwands fragwürdig Leidgeprüfte Anwender wissen vor allem bei umfangreichen Anwendungen von Projekten zu berichten, die regelrecht außer Kontrolle geraten sind und enorme Kosten verursacht haben Die Notwendigkeit der Anpassungen liegt jedoch in den individuellen Anforderungen der Anwender begründet und ihr Ausmaß hängt zusätzlich von der Komplexität der Anwendung ab: Je komplexer eine Anwendung, desto höher ist tendenziell der Bedarf spezifische Gegebenheiten eines Anwenders zu berücksichtigen.

Zielkonflikt zwischen Anbietern und Abnehmern

Bis zum Einsatz einer Standardsoftware muß also ein Zielkonflikt zwischen Anbietern und Abnehmern bewältigt werden. Auf der einen Seite ist der Anbieter bestrebt, möglichst viele Teile zu übernehmen - also die "auf Vorrat" produzierten Entwicklungsleistungen so weit wie möglich einfließen zu lassen. Andererseits will der Abnehmer seine spezifischen Funktionsanforderungen möglichst ohne Kompromisse berücksichtigt wissen.

Standardsoftware bietet grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten der Problemlösung, wobei jeweils die aus Anwendersicht optimale Funktionserfüllung angestrebt wird Entweder erhält der Anwender mit der Software deutlich mehr Funktionen als er eigentlich benötigt oder es wird von einer unvollständigen neutralen Basissoftware ausgegangen, die erst durch spezifische Ergänzungen den geforderten Funktionsumfang erreicht (siehe Abbildung).

Während der erste Weg die Idee verfolgt, eine quasi 130prozentige Lösung systematisch zu beschneiden oder durch Optionen anzupassen, sieht der entgegengesetzte Weg die Aufrüstung einer anwenderunabhängigen 70prozentigen Basis vor. Die größeren Erfolge hat bislang zweifelsohne der erste, konservative Weg verbucht. Das zweite Verfahren steckt noch in den Kinderschuhen. Ein Umdenken ist jedoch allgemein zu erkennen, denn die mangelhafte Flexibilität des 130-Prozent-Ansatzes wird aufgrund der im voraus festgelegten Funktionalität von den Anwendern vermehrt kritisiert.

Häufig beklagen Anwender, sie würden durch die vorgegebenen Möglichkeiten einer Standard Software vor vollendete Tatsachen gestellt. Dem Wunsch nach individuellen Anpassungen begegnen die Anbieter nicht selten mit dem Vorschlag die Organisation zu verändern und der Software anzupassen. Aus dem Ruder gelaufene Einführungprojekte von standardisierten Anwendungssystemen sind ein Indiz dafür, daß sich kundenspezifische Wünsche nur begrenzt berücksichtigen lassen und daß die Umwandlung einer Standardsoftware in eine individuelle Software nur bedingt möglich ist.

Verdient aber eine Software, die nur eine 70prozentige Funktionsbasis bietet, die Bezeichnung Standardsoftware überhaupt? Maßgeblich sind sowohl der Umfang der erforderlichen Ergänzungen als auch ihre Art beziehungsweise die Hilfestellungen, die zur Vervollständigung der Software vorhanden sind. Im Vergleich zu Individualsoftware baut eine in diesem Sinne teilstandardisierte Software jedoch auf einer hochwertigen, anwendungsbezogenen Basis auf und sieht darüber hinaus eine individuelle Erweiterung der Funktionen vor.

Tatsächlich sind so wesentliche vom Anwender geforderte Eigenschaften wie eine hohe Kalkulierbarkeit oder Datensicherheit bei einer 70prozentigen Basis tendenziell reduziert. Hier muß aber gefragt werden, für welche Zwecke eine Software eingesetzt werden soll, wie hierfür der Markt an bestehenden Lösungen aussieht und wie groß der erforderliche Anpassungsaufwand sein wird.

Für eine Vielzahl von Anwendungen kann das Preis-Leistungs-Verhältnis von Standardsoftware, die nach dem konservativen Weg eine mehr als vollständige Funktionalität vorausplant, nicht unterboten werden. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Auswahlentscheidung zwischen Standard- und Individualsoftware nicht so klar ist. In solchen Fällen kann eine 70prozentige Ausgangslösung, unabhängig davon, ob es sich um Branchen- oder Querschnittssoftware handelt, einen guten Kompromiß darstellen.

Die Idee, aufbauend auf einer teil-standardisierten Basissoftware, anwenderspezifische Lösungen zu entwickeln, wird durch die technischen Möglichkeiten gestützt. Mit den neuen Methoden der Software-Entwicklung und durch den Einsatz von entsprechenden Tools läßt sich ein Entwicklungskonzept realisieren, das gerade die Wiederverwendung und Modifikation von bestehender Entwickungsleistung unterstützt.

Trotz der heutigen softwaretechnischen Möglichkeiten birgt eine 70prozentige Basis ähnliche Entwicklungsrisiken in sich wie die Individualsoftware. Darüber hinaus ist keineswegs klar, wie diese Basis beschaffen sein soll beziehungsweise um welche Art von Ergänzungen es sich handeln kann.

Entscheidend ist in jedem Fall, daß definierte Schnittstellen vorhanden sind und auch eingehalten werden. Außerdem muß eine optimal unterstützte Entwicklungsumgebung vorhanden sein.

Die konservative Standardsoftware, die auf einer 130prozentigen Basis aufbaut, wird auch in den kommenden Jahren erfolgreich sein und wahrscheinlich höhere Erträge einbringen als je zuvor. Gerade in komplexen und spezifischen Anwendungen kann eine teilstandardisierte Ausgangsbasis in Zukunft jedoch eine überaus erfolgreiche Alternative sein. Nach einer entsprechenden Investition in diese Software bietet sich hier eine Chance am Markt und eine wichtige Möglichkeit der Differenzierung im Wettbewerb.