"Gefälligkeitsquittung" vorgelegt

Bei Catering-Kosten gemogelt - Rauswurf rechtens?

13.01.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Parteien sollen sich vergleichen

Das Landesarbeitsgericht hat den Parteien vorgeschlagen, so Henn, sich vergleichsweise dahin zu einigen, dass das Arbeitsverhältnis durch die seinerzeitige fristlose Kündigung aufgelöst worden war und dass die Klägerin nunmehr, nach Ablauf von mehr als einem Jahr, wieder eingestellt werden soll. Den Parteien wurde eine Frist von vier Wochen eingeräumt, sich über diesen Vorschlag zu erklären. Falls die Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen, wird das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung verkünden.

Henn empfiehlt, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de