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Behörden werden für Bürger transparenter

06.06.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik können künftig bei Bundesbehörden abfragen, welche Informationen dort über sie gespeichert sind. Möglich wird dies durch das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" (Informationsfreiheitsgesetz, IFG), das der Deutsche Bundestag jetzt verabschiedet hat. Hüter dieses Gesetzes ist der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit. Diese Aufgabe übernimmt künftig der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Wer sein Recht auf Informationszugang verletzt sieht, kann ihn um Beistand anrufen.

Peter Schaar, derzeit oberster Datenschützer, bezeichnet die Informationsfreiheit und den Datenschutz als "zwei Seiten einer Medaille" und sieht die verbesserte Transparenz als Chance für Behörden zu einer "bürgernäheren und bürgerfreundlicheren Verwaltung". Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. (ave)