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BDZV erwägt Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen

22.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) schließt eine Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF wegen der Expansion ihrer Internet-Auftritte nicht mehr aus. Bereits im März dieses Jahres hatte ein im Auftrag der deutschen Zeitungsverleger erstelltes Rechtsgutachten ergeben, dass die Rundfunkanstalten in Deutschland mit der Ausweitung ihrer Online-Angebote gegen geltendes Recht verstoßen (Computerwoche online berichtete). Wie BDZV-Bereichsleiter Kommunikation und Multimedia Hans-Joachim Fuhrmann am Donnerstag erklärte, seien sämtliche Engagements, die über eine Begleitung der Fernsehprogramme hinausgingen, rechtswidrig. Der Mitgliedsverlag setzt nun zunächst auf politische Gespräche und hoffe auf ein Einlenken der beiden Sender. Eine Klage sei jedoch

nicht mehr auszuschließen.

Nach BDZV-Vizechef Richard Rebmann kritisierte nun auch Fuhrmann die kürzlich vereinbarte Zusammenarbeit des ZDFs mit T-Online zur Errichtung eines neuen Internet-Nachrichten- und Informationsdienstes unter dem Namen "heute.t-online.de". Die Kooperation solle auf ein zulässiges Maß zurückgefahren werden. Nach wie vor stelle sich die Frage, ob es sich nicht um ein rechtswidriges Sponsoring durch den größten deutschen Internet-Provider handele. Jede Art von Werbung, Sponsoring und E-Commerce müsse von den öffentlich-rechtlichen Internet-Seiten verbannt werden, forderte Fuhrmann.