"Viele Gründungswillige sind sich der weitreichenden Konsequenzen nicht bewusst, die mit einer Ltd. verknüpft sind", sagt BDU-Präsident Rémy Redley. "Den im Vergleich zur GmbH güngstigen Gründungskosten stehen hohe Folgekosten gegenüber." Zwar reichten weniger als zwei Euro als Stammkapital für eine Limited-Gesellschaft aus - im Falle einer GmbH sind 25 000 Euro nötig. Aber die Gründungswilligen müssten die strengen Veröffentlichungspflichten berücksichtigen, die in Großbritannien gelten: So sind für Ltds jährliche Geschäftsberichte sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung beim Handelsregister vorzulegen. (am)