BDU warnt vor Ltd.-Gründung

22.07.2004
Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den vergangenen zwei Jahren müssen Unternehmensrechtsformen wie die der englischen Limited (Ltd.) in der ganzen EU anerkannt werden. Auch Gründer in Deutschland können diese Gesellschaftsform wählen - selbst wenn sie in Großbritannien keine Geschäfte tätigen. Nun warnt der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) vor einer zu schnellen Entscheidung für die englische Gesellschaftsform.

"Viele Gründungswillige sind sich der weitreichenden Konsequenzen nicht bewusst, die mit einer Ltd. verknüpft sind", sagt BDU-Präsident Rémy Redley. "Den im Vergleich zur GmbH güngstigen Gründungskosten stehen hohe Folgekosten gegenüber." Zwar reichten weniger als zwei Euro als Stammkapital für eine Limited-Gesellschaft aus - im Falle einer GmbH sind 25 000 Euro nötig. Aber die Gründungswilligen müssten die strengen Veröffentlichungspflichten berücksichtigen, die in Großbritannien gelten: So sind für Ltds jährliche Geschäftsberichte sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung beim Handelsregister vorzulegen. (am)