BDSG-Wissenslücken kennzeichnen Ausbildungsmisere

12.08.1977

MÜNCHEN (de) -Braungebrannt aus dem Urlaub zurück, werden sich viele EDV-Leiter wohl gleich wieder nach südlichen Gefilden zurücksehnen, denn so "langsam" kommt Bewegung in die Datenschutzszene: "Eine Zeit von viereinhalb Monaten ist eigentlich schon viel zu kurz, um bis zum 1. Januar 1978 die Anwendung des BDSG sicherstellen zu können", mahnt Dr. Henning Scheu (Foto), Datenschutzbeauftragter der BMW AG (München).

Dr. Gerhard Maurer, Geschäftsführer der auf Datenschutz-Ausbildung spezialisierten CSMI GmbH, bezweifelt gar, ob alle Firmen darauf vorbereitet sind, daß ab 1.1.1978 Betroffene die Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen können. Maurer: "Wieviele Programme werden dann wohl abstürzen, wenn nur auf einen Stammdaten-Torso zugegriffen werden kann." Nach wie vor herrscht Unsicherheit über das Gesetz und seine Folgen. Zumal es auch in der umfangreichen Datenschutz-Literatur keine einheitlichen Richtlinien gibt und umstrittene Ansichten geäußert werden. Schlichtweg als "Schlamperei beim Datenschutz" bezeichnet die Süddeutsche Zeitung (SZ vom 6/7.8.77), daß "es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen (ist), einen Kandidaten für das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu benennen". Die SZ bietet dann jedoch in der gleichen Ausgabe im "Aktuellen Lexikon" eine DSB-Definition an, die falsch ist: "Alle Betriebe, die persönliche Daten ihrer Mitarbeiter (und Dritter, die CW-Redaktion) automatisch verwerten..., müssen ... einen Datenschutzbeauftragten benennen."

Nun läßt sich das Datenschutz-Problem nicht durch Ignoranz beseitigen. Denn: "Ab 1.1.1978 gelten auch die Strafvorschriften", kommentiert bündig Henning Scheu.