BDSG-Schulung - Durchblick in Etappen

18.02.1977

"... alles auf einmal über das Gesetz und vor allem seine Auswirkungen kann man auch nach dem Besuch eines Seminars nicht sofort übersehen." Dies ist der Tenor der Aussagen zum Thema "BDSG-Seminare".

Wir können nur raten, niemand soll sich verrückt machen lassen, auch wenn der Termin 1.7. bedrohlich nahegerückt ist. Der Grundsatz "lieber 24 Stunden drüber schlafen" als den Datenschutzbeauftragten übers Knie zu brechen, empfiehlt sich auch hier: Noch kochen auch die Ausbilder nur mit Wasser. Im übrigen wäre es ratsam, die BDSG-Ausbildung genauso "ernst" zu nehmen, wie es Computerwoche-Cartoonist Ivan Plihal auf Seite 7 tut. hö

Jürgen Pflocksch, Leiter der EDV, Alfred C. Töpfer GmbH, Hamburg

Nach Inkrafttreten des Bundes-Datenschutzgesetzes galt es, für unser Unternehmen erst einmal zu klären, ob ein Datenschutzbeauftragter für den ganzen Konzern mit mehreren Töchtern ausreicht. Zudem gab es viele Fragen zu klären über die Prioritäten bei der Vorgehensweise zur Erfüllung des Gesetzes.

Da ich in meiner Funktion als EDV-Chef das meiste Know-how habe, um mich von

der praktischen Seite her mit dem BDSG zu befassen, mußte schnell ein Weg gefunden werden, diese wichtigen Punkte zu klären, damit ich die entsprechenden

Informationen an unsere Geschäftsleitung weitergeben konnte. Günstig bei der Auswahl des von mir zu diesem Zweck besuchten Seminars war, daß ich zum selben Zeitpunkt einen Termin am Tagungsort in Bad Homburg wahrnehmen mußte - so entstanden uns keinerlei zusätzliche Kosten. Von diesem Seminar konnte ich genau die Informationen mitnehmen, die unsere vordringlichsten Fragen beantworteten, ohne gleich zu verwirren. Denn alles auf einmal über das Gesetz und vor allem seine Auswirkungen kann man auch nach dem Besuch eines Seminars nicht sofort übersehen. Wir können jetzt in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen unseres Hauses an die einzelnen wichtigsten Auflagen des Gesetzes herangehen. Wir wissen, aus welchem Mitarbeiterkreis unser Datenschutzbeauftragter kommen wird, wir wissen, welche organisatorischen Veränderungen im Unternehmen notwendig sind, um dem Gesetz zu entsprechen. Nachdem ich so die Basis im Hause geschaffen habe, auf der langsam aufgebaut werden kann, suchen wir jetzt nach einer geeigneten externen Ausbildungsmöglichkeit für unseren Datenschutzbeauftragten.

Da man meines Erachtens davon ausgehen sollte, daß der Datenschutzbeauftragte nicht auch der Leiter der EDV sein kann, muß ich selbst dazu keine weiteren Veranstaltungen mehr besuchen.

Rudolf Kleinehagenbrock, Abteilungsleiter Organisation und Datenverarbeitung, Dortmunder Aktien-Brauerei, Dortmund

Im Rahmen meiner Tätigkeit gehe ich auf BDSG-Seminare, um einfach einmal zu hören, was inzwischen wieder Neues über den Datenschutzbeauftragten gesagt wird. Meiner Meinung nach handelt es sich bei den heute angebotenen Seminaren nicht um tatsächliche Schulung, sondern erst einmal Vorträge und Diskussionen, durch die der Gesetzestext erläutert und verständlich gemacht sowie die möglichen Konsequenzen erläutert werden. Aber heute schon zu sagen, was ein Datenschutzbeauftragter machen soll, und all die tausend Fragen zu beantworten die sich daraus ergeben, liegt vorerst noch nicht im Leistungsbereich solcher Seminare.

Dazu kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch gar keine verbindlichen. Aussagen machen. Ich jedenfalIs war noch bei keinem Seminar, wo konkrete Hinweise gegeben werden konnten.

In unserem Hause wird man in Sachen Datenschutz langsam an die Dinge herangehen: Wir wissen, daß wir einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen und das werden wir auch fristgerecht tun. Dann werden wir im Laufe der Zeit die sich anbietenden, praktikablen und notwendigen Mittel einsetzen, so daß wir den Auflagen genügen. Auch mit der Schulung unseres Datenschutzbeauftragten werden wir noch warten, es stellt sich nämlich die Frage, ob man ihn tatsächlich ausbilden kann. So wie es im Gesetz verlangt wird, müßte man einen "Supermitarbeiter" aus ihm machen der in juristischen personalbezogenen, EDV-technischen und organisatorischen Dingen versiert sein muß.

Im übrigen heißt es weiter: Augen und Ohren offenhalten für das, was es Neues gibt in Sachen BDSG.

Hans Ulrich,

Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der EDV, Heinrich Bauer Verlag, Hamburg

Seit etwa zweieinhalb Jahren beschäftige ich mich für unser Haus mit den Maßnahmen, die sich aus einem Bundesdatenschutzgesetz ergeben werden. Nachdem dieses Gesetz nunmehr verabschiedet worden ist, ist es erforderlich, einen größeren Kreis über die Erfordernisse, die sich aus diesem Gesetz ableiten, zu informieren. Da es aus Kostengründen unmöglich ist, eine größere Anzahl von Mitarbeitern extern mit den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes vertraut zu machen planen wir, einen "Informationstag" für die Führungsebene und eine Intensivschulung für die direkt Betroffenen hausintern durchzuführen.

Die Entscheidung für das dafür in Frage kommende Institut wird dadurch erschwert, daß zur Zeit die Zahl der Anbieter von Seminaren sehr groß und die jeweilige Qualifikation für dieses Thema schwer abschätzbar ist.

Zusätzlich muß man leider feststellen, daß noch erhebliche Freiräume in der Interpretation des Gesetzes bleiben. Das heutige Schulungsangebot muß nicht zuletzt aus diesem Grund viele Antworten offen lassen und ist daher unbefriedigend. Hier kann man nur hoffen, daß durch die Durchführungsverordnung und später auch durch die Rechtssprechung für Klarheit gesorgt wird.

Aus meiner Sicht besteht allerdings auch kein Grund für eine Dramatisierung des Themas, wie es leider in einigen von mir besuchten Seminaren vorgekommen ist.

Eine Ausnahme: die zu erwartende Auseinandersetzung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat bei der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor dem Hintergrund des Betriebsverfassungsgesetzes.

Hans-Joachim Wünch, Leiter der Finanzabteilung, AKF, Allgemeine Kauf-Finanz GmbH & Co, Wuppertal

In Zusammenarbeit mit Herrn Butterweck, dem Datenschutzbeauftragten unseres Unternehmens, beschäftigte ich mich mit den Auswirkungen des Bundes- Datenschutzgesetzes. In den nächsten Tagen werden wir das erste externe Seminar besuchen. Naheliegend hierbei ist, zunächst die Angebote zu nutzen, die direkt "vor der Türe" liegen.

Es wird viel über das Bundesdatenschutzgesetz in Fachzeitschriften geschrieben und auf gleichartige Seminare hingewiesen. Wir können aber heute noch nicht sagen, was dort in bezug auf das Bundes-Datenschutzgesetz geboten wird. Wir wissen aber, daß das Institut in Wuppertal für gute Fachdozenten bekannt ist.

Es liegt in der Gepflogenheit unserer Bank, ständig auf neue uns berührende Gesetze zu achten. Auch mit dem Bundes-Datenschutzgesetz beschäftigen wir uns schon seit einiger Zeit wegen seiner erheblichen Auswirkungen für unser Haus. Die Bedeutung dieses Gesetzes für unsere Bank findet seinen Ausdruck in einem internen "Arbeitskreis Datenschutz".

Wesentlich für uns ist, anläßlich dieses Seminars sowohl etwas über die Interpretation des Gesetzes zu erfahren als auch Hinweise für die praktische Anwendung zu erhalten. Hierzu haben wir eine Art Fragenkomplex zusammengestellt. Wir hoffen, durch das Seminar und Gespräche am Rande des Seminars wenigstens teilweise Antworten auf Fragen zu bekommen, die sich aus dem Gesetzestext ergeben.