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Bagatellklausel für Privatkopie bleibt umstritten

27.01.2006
Digitale Privatkopien sollen nach Plänen der Bundesregierung erlaubt sein, wenn sie von einer legalen Quelle stammen und dafür kein Kopierschutz geknackt wurde.

Das sieht ein Gesetzesentwurf für eine Reform des Urheberrechts aus dem Bundesjustizministerium vor, über das gestern Vertreter der Kultur- und Medienwirtschaft bei einer Anhörung in Berlin beraten haben. Diese Bagatellklausel für Privatkopien stieß allerdings im Bundestag sofort auf heftige Kritik. In einer Debatte kritisierten am Donnerstagabend sowohl Union als auch FDP und Linkspartei die Klausel.

Nach dem Entwurf des Justizministeriums für die Modernisierung des Urheberrechts sollen Privatkopien allerdings dann strafbar sein, wenn Filme bereits vor dem Kinostart aus dem Internet heruntergeladen werden. Kopie seien zudem verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig erstellt wurde. Auf Geräte wie Kopierer, Computer und Speichermedien soll eine pauschale Vergütung erhoben werden. Deren Höhe solle zwischen den Kreativen und der Industrie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgehandelt werden, heißt es in dem Entwurf.

Auch nach dem regulären Verkaufsstart wird laut Entwurf kein privater Internet-Nutzer einen Kinofilm im Internet anbieten dürfen. Offensichtlich rechtswidrig sei es, wenn Filme über Internet-Tauschbörsen herunter geladen werden. Private Endnutzer sollen straffrei bleiben, wenn sich die Zahl der Kopien im Bagatellbereich bewegt und sie nur dem Privatgebrauch dienen. Wer hunderte Kopien illegal herunter lade, dürfe nicht mit Straffreiheit rechnen. Auch wer den Kopierschutz umgeht, soll bestraft werden.

Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings kritisierte die Bagatellklausel. "Diese Klausel nützt niemanden so richtig, aber schadet dem geistigen Eigentum." Niemand denke daran, eine Bagatellklausel für Diebstahl einzuführen. Das wäre eine Niederlage des Rechtsstaats. Die FDP-Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine Streichung dieser Klausel. Niemand käme auf die Idee, Diebstahl von Büchern straflos zu stellen, wenn sie für den eigenen Bedarf geklaut würden. Lukrezia Jochimsen von der Linksfraktion sagte, mit einer Bagatellklausel komme man nicht weiter. Dann könne man gleich Ladendiebstahl unter 20 Euro legalisieren.

Der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) sagte zu dem Streit, man werde zu einer vernünftigen Lösung kommen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, forderte die Regierung auf, die Bagatellklausel beizubehalten. "Wir wollen nicht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Schulhöfe gehen."

Auch der Deutsche Kulturrat warf der Bundesregierung vor, "Kleinkriminalität bei Urheberrechtsverletzungen" zu legalisieren. (dpa/tc)