Wegen Oettinger

BaFin leitet Prüfung zu Vorab-Information bei SAP ein

29.01.2009
Die Finanzaufsicht BaFin prüft einen möglichen Rechtsverstoß im Zusammenhang mit der vorzeitigen Ankündigung des Stellenabbaus beim Softwarekonzern SAP durch Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU).

"Wir prüfen sowohl, ob ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht vorliegt als auch möglichen Insider-Handel", sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Frankfurt. Die Untersuchung werde einige Wochen in Anspruch nehmen.

Oettinger hatte am Dienstagabend bei einem Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen laut Südwestrundfunk gesagt: "Wenn die SAP morgen den Abbau von 3000 Stellen ankündigen wird, dann strahlt das auf die ganze Branche aus." Europas größter Softwarehersteller SAP hatte die Märkte erst am nächsten Morgen vor Börsenöffnung per Ad-hoc-Mitteilung über den Jobabbau informiert. Experten halten diese zeitliche Abfolge für einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht des DAX-Konzerns mit Sitz in Walldorf bei Heidelberg.

Sollte die Finanzaufsicht einen solchen Verstoß feststellen, könnte ein Bußgeld von bis zu 1,5 Millionen Euro verhängt werden. Möglicher Insider-Handel könnte je nach Ausprägung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder als Straftat weitere Ermittlungen nach sich ziehen. (dpa/tc)