AVM obsiegt im Rechtsstreit mit Teles

19.07.2006
Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Landgericht Mannheim haben innerhalb weniger Tage zwei Klagen der Teles AG gegen die AVM GmbH abgewiesen.

Eine Revision sei vom OLG Karlsruhe nicht zugelassen worden, teilte AVM mit. Damit habe Teles einen seit Sommer 2004 anhängigen Rechtsstreit mit dem Vorwurf einer Patentverletzung bei der Internettelefonie verloren. Bereits im April hatte das Bundespatentgericht die Teles-Patente aufgrund mangelnder Erfindungshöhe für nichtig erklärt.

Im Juli 2004 hatte AVM nach eigenen Angaben erstmals eine Klage von Teles wegen Patentverletzung erhalten, eine zweitefolgte im November 2005. Das Teles-Patent versucht im Kern, ein Verfahren zu beschreiben, mit dem während einer Verbindung zwischen Paket- (VoIP) und Leitungsvermittlung (ISDN) gewechselt werden kann. AVM-Produkte wie die "Fritz!Box Fon" führen während einer Verbindung laut Hersteller aber keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durch.

AVM sehe darin auch keinen Vorteil und habe deshalb auch nicht vor, so etwas einzusetzen. Vor Gericht habe Teles unter anderem versucht, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen. Die (noch nicht rechtskräftigen) Urteile bestätigten nun die Argumentation von AVM. (tc)