Fritz!Box-Hersteller

AVM klagt über Bundesnetzagentur-Haltung zu Routerzwang

22.01.2013
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
AVM aus Moabit, Hersteller der populären "Fritz!Box"-Router, ist sauer auf die Bundesnetzagentur.

Und zwar deswegen, weil die Bundesnetzagentur nicht einschreiten will, wenn bestimmte Netzbetreiber ausschließlich den von ihnen vorgegebenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zulassen oder dem Kunden bestimmte Kennwörter, beispielsweise für Sprachdienste, vorenthalten. Entsprechende Aussagen der Behörde finden sich einer Mitteilung von AVM zufolge in Antworten an einzelne Verbraucher, die sich über derartige Einschränkungen beschwert hatten.

Die Kernfrage, was beim Kunden ein Endgerät im Sinne des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sei, überlasse die Bundesnetzagentur so der willkürlichen Definition der Netzbetreiber. Aus Sicht von AVM verlieren Verbraucher kurzfristig die Möglichkeit, ein Endgerät nach ihren Ansprüchen auszuwählen; langfristig verhindere der Routerzwang Innovation, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe.

AVM, das natürlich auch künftig weiter so viele Fritz!Boxen wie möglich an den Kunden bringen möchte (nicht nur über Netzbetreiber-Bundles, sondern auch im Handel), sieht im FTEG die Schnittstelle zwischen Netz und Endgerät so definiert, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Umgekehrt verpflichte das Gesetz Netzbetreiber, ihre Schnittstellen so offenzulegen, dass Hersteller im freien Wettbewerb entsprechende Geräte anbieten können. Die Bundesnetzagentur sollte an dieser Stelle Verbraucher und Marktteilnehmer ernst nehmen und eine freie Wahl des Endgerätes ermöglichen, finden die Berliner.