Unzulässige R-Gespräche

Automatische Weiterleitung bei Telefonwerbung verboten

26.06.2008
Telefonwerbung mit einer automatischen Weiterleitung auf eine kostenpflichtige Nummer ist verboten.

Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch in einem Beschluss festgestellt. Bei den Anrufen, die einen Tastendruck erbitten und dann automatisch zu kostenpflichtigen 0900er-Nummern weiterleiten, handele sich um unzulässige R-Gespräche. (Az.: 13 B 668/08)

Die Bundesnetzagentur hatte einem Unternehmen nach zahlreichen Beschwerden von Telefonkunden bereits am 22. Februar diese Praxis untersagt. Die Firma hatte dagegen geklagt und zunächst in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln und nun auch in zweiter Instanz verloren. Der Beschluss der Münsteraner Richter ist nicht anfechtbar.

Das Unternehmen hatte Inhaber von Telefonanschlüssen über ein automatisiertes Verfahren angerufen und von einer Computerstimme über einen angeblichen Gewinn informieren lassen. Um nähere Informationen zu erhalten, sollten die Angerufenen eine bestimmte Nummerntaste auf ihrem Telefon drücken. Durch den Tastendruck wurden sie automatisch und ohne darüber informiert worden zu sein mit einer kostenpflichtigen 0900er-Nummer verbunden. Auf diese Weise wurde auch die Sperrung solcher Nummern, wie sie Telefonkunden für ihre Anschlüsse freiwillig vornehmen lassen können, umgangen. (dpa/tc)