Autobranche standardisiert Portalzugang

30.10.2003
Von Christian Zillich
MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Auf dem vierten "E-12-Gipfel" in Stuttgart hat die deutsche Automobilbranche einen Standard für die Anmeldung von Zulieferern an Herstellerportalen vorgestellt. An der Lösung sind nun auch andere Märkte interessiert.

Foto: IBM Deutschland

Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen dieser Art produziert der E-12-Gipfel nicht nur Absichtserklärungen und Diskussionspapiere. So kann die auf dem dritten Treffen im Januar dieses Jahres gegründete Fokusgruppe "E12-Automotive" bereits erste Ergebnisse vorweisen. Die Teilnehmer dieser von Jochen Carle, Director Corporate E-Business bei Daimler-Chrysler, zusammen mit den E-Business-Verantwortlichen von Audi, BMW, Daimler-Chrysler, Siemens VDO, VW, Webasto und ZF ins Leben gerufenen Standardisierungsinitiative wollten keine hochtrabenden Visionen entwickeln, sondern konkrete Verbesserungen herbeiführen. Dabei war klar, dass sich schnelle Erfolge nur da erzielen lassen, wo alle Beteiligten davon profitieren und darüber hinaus keine wettbewerbsdiffenzierenden Aspekte betroffen sind. Hier bot sich das Thema Benutzerverwaltung auf Herstellerportalen an.

Bei einer ersten Diskussion stellte sich schnell heraus, dass die gegenwärtige Praxis nicht nur die Lieferanten unnötig belastet, sondern auch für die Automobilbauer (Original Equipment Manufacturers = OEMs) mit etlichen Nachteilen verbunden ist. Die Probleme der Lieferanten beginnen damit, dass sie in der Regel nicht nur mit einem OEM-Portal arbeiten müssen. Die ZF Friedrichshafen AG nutzt beispielsweise 30 verschiedene Internet-Portale von Großkunden. "Unsere Mitarbeiter müssen sich jedes Mal neu identifizieren und anmelden", beschreibt John Sobeck, Vice President Global E-Business bei ZF, den Aufwand. Hinzu komme die User-Administration: "Es war teilweise nicht mehr transparent, welcher Mitarbeiter mit welchen Rechten auf welchen Plattformen arbeitet." Bei genauer Betrachtung habe sich aber herausgestellt, dass sich die Anforderungen der Portalbetreiber letztendlich nur in Kleinigkeiten unterschieden, berichtet Sobeck. So verlangten die einen beispielsweise ein

Abteilungskürzel, andere die Angabe des Geburtsdatums zur Identifizierung des Anwenders.