Auskunft über Auskünfte?

12.03.1976

WIESBADEN - "Die Möglichkeit, Entscheidungen ohne Einwirkung Dritter vorzubereiten, ist Voraussetzung für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Funktionen von Parlamentariern" erklärte der Hessische Datensdhutzbeauftrage Prof. Spiros Simitis, der "informationsrechtliche Mängel" im Datenschutzgesetz des Landes entdeckt hat. Das Gesetz sichere zwar dem Landtag und seinen Fraktionen den direkten Zugang zu dem Inhalt der staattlichen Datenbanken, enthalte aber keine Vorschriften darüber, ob Auskunftsersuchen des Landtages von den Rechenzentren vertraulich behandelt werden müßten oder nicht. Nach Ansicht von Simitis müßten Fraktionen, die sich mit Hilfe des Auskunftsrechtes Entscheidungsgrundlagen für Vorstöße im Parlament verschaffen wollen, den gleichen Schutz genießen, den der Staatsgerichtshof schon 1966 der Landesregierung zugebilligt habe - nämlich den, daß Pläne und Vorarbeiten nicht verfrüht publik werden. -py