Verband der Postbenutzer contra Bundespost

Ausgleichsgebühren rechtswidrig

29.10.1976

OFFENBACH - In einem vor dem Amtsgericht Hoblenz geführten Prozeß eines Mitglieds des Verbandes der Postbenutzer e. V. mußte die Deutsche Bundespost durch rechtskräftigen Vergleich gewisse Praktiken als rechtswidrig anerkennen: Entgegen den zwingenden Bestimmungen der Fernmeldeordnung verlangt sie nämlich auch dann Ausgleichsgebühren, wenn außenliegende Nebenstellen beziehungsweise die an Abzweigleitungen oder Querverbindungen angeschlossenen Anlagen auf benachbarten Grundstücken untergebracht sind, aber über Postleitungen versorgt werden. Für außenliegende Nebenstellen verlangt die Post monatlich 5 Mark, für jede Querverbindung und Abzweigleitung 30 Mark.

Bei diesem Vergleich verpflichtete sich die Bundespost unwiderruflich, seit dem 1. Juli 1974 - gezahlte Gebühren zu erstatten, und bis zu einer eventuellen Änderung der Rechtsgrundlage keine weiteren Ausgleichsgebühren zu berechnen (Ag Koblenz 14 C 148/76).

Der Verband der Postbenutzer empfiehlt nunmehr allen betroffenen Postkunden, Widerspruch einzulegen und unter Berufung auf diesen Rechtsstreit die Rückzahlung aller seit dem 1. Juli 1974 gezahlten Ausgleichsgebühren zu verlangen. Mitgliedern stellt der Verband einen Textentwurf zur Verfügung.

Informationen: Verband der Postbenutzer e. V., Postfach 257, 6050 Offenbach am Main 1.