Aus dem IDG-Newsnet

02.09.1994

Mit der Comware International, Paris, hat das US-Unternehmen Enterprise Solutions Ltd. (ESL) einen franzoesischen Netzwerkspe-

zialisten fuer X.400- und OSI-Software uebernommen. Den Amerikanern, die selbst X.400- und X.500-Produkte anbieten, ging es bei der Akquisition vor allem um den Erwerb von OSI-Know-how und die Verstaerkung der Praesenz im europaeischen Markt.

Die britische Blue Circle Industries, einer der weltgroessten Baumaterialhersteller, hat sich fuer die Entwicklungsumgebung "Natural" der Darmstaedter Software AG entschieden. Mit Hilfe dieser Software soll ein neues Fertigungssystem fuer eine britische Zementfabrik des Konzerns zusammengestellt werden. Das fertige System soll 700 Anwender an elf Standorten unterstuetzen.

Die GRC International Inc. hat dem britischen Hardwarehersteller ICL den Support ihrer "Flow Gemini"-Software fuer berufliche Gesundheit und Arbeitssicherheit uebertragen. Das Abkommen gilt fuer Europa. Die beiden Unternehmen hatten bereits im Januar dieses Jahres ein Joint-venture zur Vermarktung des "Company Health and Occupational Safety Systems" (Chaoss), der ICL- Version von Flow Gemini, vereinbart.

Siemens wird 1995 ein Netz fuer Mobiltelefone in Bulgarien errichten. Ende des naechsten Jahres will der private Anbieter Mobiltel AD, Sofia, bereits mobile Telekommunikationsdienste auf Basis des GSM-Standards anbieten. Der Auftragswert: 150 Millionen Mark.

Grossbritannien hat in Sachen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts wieder einen Schritt nach vorne getan: Telefonkunden, die bisher mit der British Telecom (BT) verbandelt waren, koennen beim Wechsel zu einem Kabelanbieter wie Nynex kuenftig ihre Telefonnummer mitnehmen. Die meist amerikanischen Anbieter hatten Anfang Juli bereits 460 000 Leitungen auf der Insel verlegt, um Telefondienste und Entertainment wie Kabelfernsehen anzubieten. BT fuehlt sich gegenueber den Kabel- Companies allerdings unfair behandelt: Um den Anbietern einen Investitionsanreiz zu bieten, wurden BT die Breitbanduebertragung sowie der Einstieg in den Unterhaltungsmarkt vorerst untersagt.