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Augenmaß bei der Vorratsdatenspeicherung

14.06.2006
Gesellschaft für Informatik fordert die Nutzung von Spielräumen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Bonn, fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht Augenmaß zu bewahren und Bürgerrechte zu schützen. Dazu sei es nötig, einen angemessenen Ausgleich zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechtsschutz zu gewährleisten.

Die GI fordert daher:

- Die Übermittlung auf Vorrat gespeicherter Daten an Strafverfolgungsbehörden sollte nur unter präzise definierten Vorbedingungen erfolgen, analog zur Regelung von Post- und Fernmeldegeheimnis erfolgen. Nachrichtendienste sollten keine auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten.

- Die Speicherdauer sei entsprechend der Mindestanforderung der Richtlinie auf sechs Monate festzulegen.

- Daten, die von besonderen Berufsgeheimnissen geschützt werden, seien von der Vorratsspeicherung auszunehmen.

- Für die zur Vorratsspeicherung Verpflichteten sollte eine angemessene Entschädigung für die zusätzlichen Kosten festgesetzt werden.

GI-Präsident Matthias Jarke sagt dazu: "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie bei einem derart sensiblen Thema wie der der Speicherung und Weiterleitung persönlicher Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger Augenmaß bewahrt und nur das in nationales Recht umsetzt, was die EU-Richtlinie fordert." Spielräume wie bei der Dauer der Datenspeicherung müssten unbedingt zu Gunsten des Einzelnen ausgeschöpft werden. "Es darf nicht sein, dass Deutschland auf dem Gebiet der Einschränkung von Grundrechten wie der informationellen Selbstbestimmung weiter geht als die EU dies fordert", so Jarke. Eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema lässt sich auf der GI-Site einsehen. (ue)