Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen

Augen auf beim Handykauf übers Internet

16.06.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wann und unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht beim Angebot von Dienstleistungen erlischt, hat das LG Kiel entschieden:

Ein weites und rechtlich komplexes Feld ist der Verkauf von Mobilfunkverträgen bzw. Telefonen mit einem Handyvertrag über das Internet. Abgesehen davon, dass der Verbraucher mehrere Vertragsverhältnisse eingeht, nämlich zum einen zum Handy-Verkäufer und zum anderen zum Mobilfunkbetreiber, gibt es auch einen bunten Strauß offener Fragen, die das Widerrufsrecht betreffen. Neben dem Umstand, dass es unterschiedliche Verträge gibt, nämlich zum einen oftmals den (subventionierten) Kaufvertrag über ein Handy, gibt es in der Regel auch noch einen weiteren, gesondert zu betrachtenden Mobilfunkvertrag mit einem Netzbetreiber.

Quelle: Fotolia, F. Matte
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Für Mobilfunknetzbetreiber besonders interessant ist die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht beim Angebot von Dienstleistungen erlischt.

Neue Regelung seit dem 04.08.2009

Der Gesetzgeber hat zum 04.08.2009 die Frage des Erlöschens des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen geändert. Ab dem 04.08.2009 erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen dann vorzeitig, wenn

- der Vertrag von beiden Seiten

- auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers

- vollständig

- erfüllt ist,

- bevor

- das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

Sechs Voraussetzungen sind somit notwenig - eine ganze Menge. Nach altem Recht erlosch das Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner auf ausdrücklichen Wunsch mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.