Anbieter wiegeln ab

Aufregung um Speicherung von Handy-Daten

08.09.2011

In Branchenkreisen wird allerdings auch eingeräumt, dass diese innerbetriebliche Speicherung einen Nebeneffekt haben kann: Müssen die Anbieter ihre Informationen auf richterlichen Beschluss für Ermittlungsbehörden öffnen, gehören auch diese Daten dazu.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Datenschutz-Aktivisten, schlug Alarm. "Die illegale Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung der deutschen Telekommunikationsbranche bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben", kritisierte Arbeitskreis-Mitglied Patrick Breyer. "Die Datenberge schaffen auch die permanente Gefahr von Datenpannen und Datenverkauf."

Die Datenschützer sehen in dem Vorgehen der Netzbetreiber eine illegale Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung, die 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Ein politischer Streit verhinderte bisher eine Neuregelung. Der Arbeitskreis forderte den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf, die Unternehmen mit einem Bußgeld zu belegen. (dpa/mb)