Beteiligungsaustausch zwischen Thomson und CGE:

Auflagen für Tele-Frontbereinigung

30.09.1983

PARIS (VWD) - Grünes Licht für den Beteiligungsaustausch zwischen den beiden staatlichen Gruppen Thomson und Cie Generale d'Electricite (CGE) hat jetzt das französische Innenministerium gegeben. Die Vereinbarung sieht vor, daß bei CGE die zivilen Kommunikationsaktivitäten zusammengefaßt werden, wobei die Fertigung der Thomson-Telefonsysteme und deren Weiterentwicklung gesichert bleibt.

Die technische Kooperation zwischen Thomson und dem dritten französischen Hersteller von Telefonsystemen, der CGCT, bleibt im vereinbarten Rahmen bestehen. Im Gegenzug übernimmt Thomson die Führung bei Rüstungselektronik, elektronischen Bauelementen sowie professioneller und Unterhaltungselektronik.

Die von der französischen Regierung gebilligte Grundsatzvereinbarung sieht vor, daß der Thomson-Bereich Telekommunikation in die neu zu gründende Thomson-Telekommunikation eingebracht wird, an der CGE eine Kapitalbeteiligung von zwölf Prozent übernimmt und wohl auch industriell führend sein dürfte. Die Regierung wird sich mit einer Kapitalzufuhr von etwa 750 Millionen Franc, entsprechend nicht ganz 50 Prozent, beteiligen, so daß etwa 40 Prozent für Thomson verbleiben.

Im Zuge der Übergangslösung wird die CGE eine Holdingsgesellschaft gründen, in die sie 50,1 Prozent ihrer Beteiligung an der CIT-Alcatel einbringt. Am Kapital dieser Holding sollen CGE 84 und Thomson 16 Prozent halten. Die im Anschluß an diese Übergangsphase geplante Fusion zwischen CIT-Alcatel und Thomson-Telecommunications soll spätestens zum 1.Januar 1987 wirksam werden. An der daraus hervorgehenden CIT-Thomson-Telecommunications soll CGE mit 50 Prozent Hauptaktionär werden, während Thomson eine Option zum Erwerb einer Beteiligung von bis zu 40 Prozent erhält. Sollten sich die beiden verstaatlichten Gruppen bis Ende 1986 nicht auf diese Fusion verständigen können, ist in der Grundsatzvereinbarung zwischen CGE und Thomson vorgesehen, daß die öffentliche Hand die Beteiligungen beider Gesellschaften zum Buchwert übernimmt.