Aufgaben und Arbeitsweise des DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.)

13.10.1978

Bearbeitungsstufen einer Norm

Der Geschäftsführer der NP gibt das Manuskript zum, Anfertigen des Kontrollabzuges frei, wenn die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden oder geklärt worden sind und sich keine neuen Bedenken ergeben haben.

Der Kontrollabzug wird dem hauptamtlichen Bearbeiter zugeleitet der ihn auf Übereinstimmung mit dem Manuskript prüft und mit seiner Unterschrift an die NP-Geschäftsstelle zurückreicht (Bearbeitungsergebnis J).

Zu K Deutsche Norm:

Die NP nimmt den Kontrollabzug im Auftrage des Präsidiums als Deutsche Norm in das Deutsche Normenwerk auf. Der Kontrollabzug ist die Norm-Urkunde. Aufgrund der Norm-Urkunde veranlaßt die Druckauftragsstelle den Druck der Deutschen Norm und gibt den Verkauf frei (Bearbeitungsergebnis K).

Überprüfen bestehender Normen

Normen müssen spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Entspricht eine Norm nicht mehr dem Stand der Technik und den in ihr zitierten Normen, so muß der Inhalt überarbeitet werden, wenn die Norm weiter aufrechterhalten werden soll

Für das Überarbeiten einer, Norm mit dem Ziel einer Folgeausgabe gilt grundsätzlich der gleiche Geschäftsgang wie für die Herausgabe einer Erstausgabe.

Eine bestehende Norm wird aber durch das Veröffentlichen eines Norm-Entwurfs mit der vorgesehenen Passung für eine beabsichtigte Folgeausgabe nicht ungültig, es sei denn, daß die Norm ausdrücklich zurückgezogen wird. Dagegen wird ein Norm-Entwurf beim Erscheinen der betreffenden Norm oder eines neuen Norm-Entwurfs gegenstandslos.

Schlichtungsverfahren und Schiedsverfahren

Ist ein Stellungnehmender mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsausschusses nicht einverstanden, kann er sich innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Entscheidung des Arbeitsausschusses an den Vorsitzenden des Normen-Ausschusses wenden und Schlichtung beantragen. Der Vorsitzende des Normenausschusses kann dazu sein Lenkungsgremium einschalten.

Wird innerhalb von zwei Monaten keine Einigung erzielt, kann bei der Geschäftsleitung; des DIN Schlichtung beantragt werder, Geschäftsleitung es jedoch der Geschäftsleitung innerhalb von zwei Monaten nicht, eine Einigung zu erzielen, so kann das Präsidium, des DIN angerufen werden, das unverzüglich einen Schiedsausschuß zur endgültigen Entscheidung einsetzt. Der Schiedsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Der Vorsitzende wird vom Präsidium bestimmt. Zwei Mitglieder werden von dem stellungnehmenden und zwei von dem betroffenen Normenausschuß innerhalb von zwei Monaten benannt. Mitarbeiter des betroffenen Arbeitsausschusses oder der Stellungnehmende dürfen nicht Mitglieder des Schiedsausschusses sein.

Benennt eine Seite innerhalb dieser Frist ihre Mitglieder nicht, so bestimmt das Präsidium die fehlenden Mitglieder. Der Schiedsausschuß soll eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten gefällt haben.

Der Schiedsausschuß befindet auch über fachliche Fragen mit dem Recht der Zurückweisung an den betreffenden Arbeitsausschuß.

Die Einleitung des Schlichtungs- und Schiedsverfahrens hat für die Weiterbearbeitung des Normungsvorhabens, entschließlich der Herausgabe der Norm, keine aufschiebende Wirkung. Für das Schiedsverfahren gilt eine vom Präsidium erlassene Geschäftsordnung.

Richtlinien für Normenausschüsse

Die Richtlinien gelten für alle Normenausschüsse im DIN und deren Untergliederung. Sie basieren auf der Satzung des DIN, der Grundnorm DIN 820 und den Beschlüssen des Präsidiums. Der NI hat die für seine Arbeit notwendigen Ergänzungen in einer Geschäftsordnung niedergelegt. Richtlinien und Geschäftsordnung zusammen regeln im Falle des Normenausschusses Informationsverarbeitung (NI)

- Aufgabenbereich des NI

- Zusammensetzung und Pflichten des Mitarbeiterkreises

- Aufgaben des Beirats und Wahlprozedur

- Besondere Aufgaben des Vorsitzenden der den Normenausschuß nach außen vertritt

- Höchstzahl, von Mitarbeitern in Arbeitsausschüssen und Arbeitskreisen sowie besondere Aufgaben der Obleute

- Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers und der Geschäftsstelle

- Zusammen der Organe innerhalb des DIN.

*Dipl.-Ing. Lutz Groenke ist Geschaftsführer des Deutschen Instituts für Normung e.V. Wird fortgesetzt