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Auch Letsbuyit.com sieht die rote Karte

16.10.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach Primus Online ist mit Letsbuyit.com nun dem zweiten Unternehmen innerhalb von wenigen Tagen das Co-Shopping-Verkaufsmodell untersagt worden. Das Landgericht Hamburg hatte am Freitag entschieden, dass Letsbuyit.com gegen das deutsche Rabattgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoße. Bei dem betroffenen Verfahren schließen sich virtuelle Käufergemeinschaften zusammen und drücken so den Preis für ein Produkt - teilweise bis auf Großhandelsniveau. Die Klägerpartei, Cnited AG, hatte bereits im Juli dieses Jahres eine einstweilige Verfügung gegen das schwedische Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München bewirkt, die jedoch im August wieder aufgehoben wurde.

In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Köln das Co-Shopping-Angebot Powershopping.de der Metro-Tochter Primus Online verboten (Computerwoche.de berichtete). Sowohl Primus Online als auch Letsbuyit.com gehen in Berufung.