Auch in Second Life gelten Recht und Gesetz

20.07.2007
Von Karolin Nelles

5. Pornographie

In die negativen Schlagzeilen geraten ist Second Life in den vergangenen Monaten vor allem wegen der Verbreitung von Kinderpornographie. Zu Recht hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) darauf hingewiesen, dass Geschlechtsverkehr mit kindlichen Avataren als Kinderpornographie gilt und daher unter Strafe steht. Auch das Vertreiben von pornographischen Inhalten in Second Life erfüllt einen Straftatbestand, wenn der Käufer ein Minderjähriger ist. Inzwischen ermitteln bereits die Landeskriminalämter.