Auch in Second Life gelten Recht und Gesetz

20.07.2007
Von Karolin Nelles

4. Mangelnder Schutz Minderjähriger

Linden Lab selbst schreibt vor, dass die Nutzer von Second Life mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Ansonsten steht 13 bis 17-Jährigen nur ein speziell angepasstes "Teen Second Life" zur Verfügung. Eine wirksame Altersüberprüfung findet jedoch nicht statt. Werden innerhalb von Second Life Inhalte zugänglich gemacht, die nicht für Minderjährige geeignet sind, müssten nach Jugendmedienschutzstaatsvertrag angemessene technische Vorkehrungen getroffen werden, um diese vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen. Hier steht der Anbieter in der Pflicht, solange er seinen Dienst auch in Deutschland zugänglich macht.