Früher No-Name, jetzt Markenprodukt?

Artikelbeschreibungen bei Amazon regelmäßig prüfen

27.04.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Schnelle Beseitigung der falschen Schutzrechtsverletzungsmeldung durch einstweilige Verfügung?

Für betroffene Händler, die von Amazon aufgrund von angeblichen oder tatsächlichen Markenrechtsverletzungen von einer ASIN entfernt wurden, geht es schnell um die Existenz. Amazon fackelt nicht lange (wie andere Portale im Übrigen auch) und sperrt gerade bei wiederholten Markenrechtsverletzungen gern einen Verkaufs-Account, sei es unbefristet oder zeitlich befristet.

Rechtlich gesehen geht es somit nicht darum, den Händler wieder für einen Handel mit einer bestimmten ASIN zuzulassen sondern darum, Amazon deutlich zu machen, dass die Schutzrechtsverletzungsmeldung eines Dritten unberechtigt war. Folge ist - so jedenfalls unsere Erfahrung, dass dann eine Freischaltung der ASIN oder des Accounts erfolgt.

Tipp: Artikelbeschreibungen regelmäßig überprüfen.

Nach unserem Eindruck wird von der Möglichkeit verschiedener Anbieter bei Amazon, Artikelbeschreibungen zu verändern, reichlich Gebrauch gemacht. Wir empfehlen zum einen, die ursprüngliche Artikelbeschreibung zu dokumentieren, damit Änderungen auch nachgewiesen werden können, zum anderen empfehlen wir dringend, dass regelmäßig überprüft wird, ob die ursprüngliche Artikelbeschreibung überhaupt noch dem Produkt entspricht. Dies gilt umso mehr, wenn No-Name-Produkte plötzlich zu Markenprodukten gemacht werden, da in diesem Fall leicht die Existenz auf dem Spiel stehen kann.

Auf Grund des Umstandes, dass wir innerhalb von kurzer Zeit mehrere Verfahren hinsichtlich unberechtigter Meldungen einer Markenrechtsverletzung bei Amazon geführt haben, gehen wir davon aus, dass hier ein neuer Trend zu erkennen ist, mit dem versucht wird, sich Wettbewerber vom Hals zu schaffen. (oe)

Kontakt und Infos:

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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