Das bestätigt der Hamburger Compliance-Experte und Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis in einem ausführlichen Gutachten. Demnach erfüllen die auf WORM-RAID basierenden Content-Addressed-Storage-Systeme sowohl die handels- und steuerrechtlichen Grundsätze als auch die Anforderungen an Beweissicherheit aus dem BGB und der Zivilprozessordnung in vollem Umfang. Die in Deutschland entwickelte und seit kurzem auch patentierte iTernity-Technologie schreibt, komprimiert und verschlüsselt Daten jeglicher Herkunft auf Festplattenmedien. Eine Besonderheit dabei ist die Verwendung von „SHA512“-Hashwerten zur Vermeidung jeglicher Datenmanipulation.