Bewerbung

Arbeitszeugnisse ohne Aussagekraft

03.11.2012
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Da immer mehr Mitarbeiter ihr Zeugnis selbst verfassen, verlieren die Dokumente für Personalexperten an Wert.
Geschönte Zeugnisse sind in den Augen von Personalern nicht mehr viel Wert.
Geschönte Zeugnisse sind in den Augen von Personalern nicht mehr viel Wert.
Foto: eyezoom1000, Fotolia

Für die meisten Personalexperten gehört ein Arbeitszeugnis immer noch zu einer vollständigen Bewerbung. Allerdings fallen die Beurteilungen der Mitarbeiter immer häufiger zu positiv aus, da diese ihre Zeugnisse oft selbst verfassen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Personalberatung Personal Total AG unter 266 Personalexperten in Deutschland. So lehnen 77 Prozent der Befragten Bewerbungen häufig oder zumindest gelegentlich aufgrund der vorgelegten Zeugnisse ab. Gleichzeitig haben mehr als zwei Drittel der Teilnehmer schon selbst eine aus ihrer Sicht zu positive Beurteilung ausgestellt, um mögliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitnehmer zu vermeiden.

Auch die Praxis, dass der Mitarbeiter selbst das Zeugnis verfasst, ist weit verbreitet, räumen 80 Prozent der Personalexperten ein. Vor dem Hintergrund entspricht die schriftliche Beurteilung häufig nicht mehr der tatsächlichen Leistung und dem Engagement des Mitarbeiters. Die Folge: Arbeitszeugnis bieten künftigen Arbeitgebern kaum noch Anhaltspunkte, um den Bewerber realistisch einzuschätzen. Nur jeder vierte der Umfrageteilnehmer glaubt von sich, aus qualifizierten Arbeitszeugnissen immer oder zumindest in den meisten Fällen eine korrekte Bewertung ableiten zu können.

Referenzen sind objektiver als Zeugnisse

"Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist offensichtlich nicht mehr zeitgemäß", kommentiert erläutert Personal-Total-Vorstand Armin Betz. "Es sorgt für hohen Aufwand in den Personalabteilungen, ist Ursache für Missverständnisse auf beiden Seiten und immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Arbeitsproben, Referenzen und ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen sind heute deutlich objektivere und fairere Grundlagen für die Auswahl eines Mitarbeiters. Darauf sollten auch der Gesetzgeber und die Tarifpartner reagieren und eine Neuregelung angehen."