Arbeitsrecht: Gekündigter darf weitersurfen

26.06.2007
Interessantes Urteil: Die Trennung eines gekündigten Arbeitnehmers vom Internet für die Dauer seiner Weiterbeschäftigung ist eine unzulässige Diskriminierung.

Der Arbeitgeber darf einem gekündigten Mitarbeiter nicht den Zugang zum Internet sperren. Ein Internetzugang stellt heute ein grundlegendes Kommunikationsmittel bei Bürotätigkeiten dar, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Dies gelte auch für das firmeninterne Intranet. In dem "Abschneiden" von Internet und Intranet liege eine unzulässige Diskriminierung, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 71 Ca 24785/05) vom Januar. Im verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber eingewandt, dass der gekündigte Arbeitnehmer bei Beibehaltung des Zugangs rechtswidrig Firmengeheimnisse erlangen könne. Diesem Argument folgte das Gericht nicht. Bei einer derartigen Konstellation bestehe die Möglichkeit, den Beschäftigten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen. (dpa/ajf)