Arbeitsämter nehmen Ich-AGs unter die Lupe

09.09.2004
Ab sofort will die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Anträge auf einen Zuschuss für die "kleine" Existenzgründung - besser bekannt unter der Bezeichnung "Ich-AG" - stärker prüfen. Das gab die BA Anfang September 2004 bekannt.

Offenbar wollen die Arbeitsämter dem "Schlupfloch" einen Riegel vorschieben, das ab der Hartz-IV-Einführung für viele Empfänger von Arbeitslosengeld und -hilfe als Notanker gehandelt wird. Demnach werden künftig zirka 500 000 Beschäftigungslose wegen ihres Vermögens oder wegen eines gut verdienenden Partners ganz aus der bisherigen Unterstützung herausfallen Der Existenzgründungszuschuss ist für Arbeitslose vorgesehen, die sich selbständig machen und dafür staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen: Dafür gab es bisher 600 Euro pro Monat im ersten, 360 im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr - unabhängig vom eigenen Vermögen oder vom Einkommen des Lebenspartners.

Nun wollen die Arbeitsämter jedoch die Anträge genauer prüfen. Sie müssen künftig eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau enthalten. Ergeben sich aufgrund dieser Angaben erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Ich-AG, soll der Zuschuss zunächst nicht für ein volles Jahr bewilligt werden. Nur wer entsprechende Nachweise über die Geschäftstätigkeit vorlegt, wie etwa Unterlagen über Geschäftskontakte, Kundenkarteien, Einnahmen- oder Ausgabeübersichten, erhält eine Verlängerung des Zuschusses. Zur Zeit fördern die Agenturen bundesweit 157 400 Gründer einer Ich-AGs.

Nähere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de