Kongreß informiert Betriebsrat und Arbeitgeber:

Arbeitnehmerrechte bei DV-Anwendungen

06.01.1989

VELBERT (pi) - Ein ganztägiges Kolloquium über "Mitbestimmung bei DV-Anwendungen" findet in Hamburg am 3. Februar im Rahmen der Europäischen Kongreßmesse Online '89 statt.

Nach Aussagen des Veranstalters, der Online GmbH, die ihren Sitz in Velbert hat, bestätigte seit 1983 das Bundesarbeitsgericht mehrfach die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung im Blick auf DV-Verfahren, die Leistungs- oder Verhaltenskontrollen der Arbeitnehmer ermöglichen.

Dies betreffe zunächst die "klassischen Anwendungsfälle wie Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personal-Informationssysteme, Telefoncomputer sowie Systeme zur Berichts- und Reisekostenabrechnung. Die Arbeitnehmermitbestimmung ziele darüber hinaus auf alle Systeme von Benutzerkontrolle sowie Benutzungsprotokollen.

Um Schwierigkeiten bei der Einführung neuer DV-Verfahren zu vermeiden, müsse, so Online, den Unternehmen bekannt sein, welche Mitbestimmungsaspekte zu beachten sind, damit die Arbeitnehmervertreter frühzeitig eingeschaltet werden können. Das Kolloquium, an dem sich Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmervertretung beteiligen, zeigt den gegenwärtigen Stand der juristischen Meinung auf und präsentiert Lösungsansätze, die sich in der Praxis bislang bewährt haben.

Informationen: Online GmbH, Postfach 10 08 66, Nevigeser Straße 131, 5620 Velbert 1, Telefon 0 20 51/2 30 7 1, Telex 8 597 500.