DV und Recht

Arbeitgeber darf Kranken nicht beschäftigen

25.06.1999

DÜSSELDORF (jlp*) - Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, obwohl er weiß, daß dieser von dem gesetzlichen Krankenversicherer wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bezieht, macht sich wegen Beihilfe zum Betrug schadensersatzpflichtig. Die gesetzliche Krankenkasse kann ihre zu Unrecht gezahlten Krankengeldbezüge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zurückfordern. Soweit sich der Arbeitnehmer für seine angebliche Krankheit und Arbeitsunfähigkeit auf ein ärztliches Attest beruft, ist dieser Beweis schon dadurch erschüttert, daß der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Denn die Tatsache, daß der Arbeitnehmer gearbeitet hat, spricht für seine Arbeitsfähigkeit.Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 183/97jlp* = Juristischer Literaturpressedienst