Kein Namensschutz für iPad Mini

Apple verliert Patent auf Gummiband-Funktion

02.04.2013
Apple musste in den vergangenen Tagen gleich zwei Niederlagen im Kampf um den Schutz seines geistigen Eigentums hinnehmen. Das US-Patentamt hat den Antrag von Apple abgewiesen, den Namen iPad Mini schützen zu lassen. Außerdem wurde das sogenannte Gummiband-Patent in einer endgültigen Entscheidung für ungültig erklärt.
Nicht als Marke schützenswert: iPad Mini
Nicht als Marke schützenswert: iPad Mini
Foto: Apple

Apple hatte am 24. Januar dieses Jahres den Schutz auf die Bezeichnung "iPad mini" beim US-Patentamt beantragt. Jetzt hat die Behörde das Ersuchen abgelehnt. Nach Meinung des Patentamts beschreibe der Begriff "mini" lediglich eine Eigenschaft des Apple-Tablets und sei daher als zusätzliche Marke nicht schützenswert. Für die Bezeichnung "iPad" hat Apple bereits ein Schutzrecht. Gegen die Entscheidung kann Apple noch Einspruch erheben, allerdings sehen Experten nur eine geringe Chance, dass das Unternehmen damit durchkommt.

Viel gravierender ist jedoch die jetzt bekannt gewordene, endgültige Entscheidung des Patentamts, das sogenannte Gummiband-Patent für ungültig zu erklären. Es beschreibt das Zurückspringen von Listen, Internetseiten oder anderen Display-Inhalten, wenn der Nutzer über deren Anfang oder Ende hinaus scrollt. Die Funktion war auch Bestandteil mehrerer Gerichtsverfahren von Apple, unter anderem vor dem Münchener Landgericht gegen Motorola oder zuletzt im Milliarden-Prozess gegen Samsung.

Das US-Patentamt erklärte das Gummiband-Patent bereits im Oktober vergangenen Jahres zusammen mit 19 anderen Patenten als ungültig. Damals war die Entscheidung jedoch noch vorläufig und die Schutzrechte blieben bis zu einem abschließenden Urteil in Kraft. Die neue Entscheidung könnte auch deutliche Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren zwischen Apple und Samsung am nordkalifornischen Bezirksgericht zeigen.

Nachdem eine Jury im August 2012 Samsung zu einer Strafzahlung von über 1 Milliarde US-Dollar verdonnerte, annulierte die vorsitzende Richterin Lucy Koh Anfang Februar 2013 einen Teil des Urteils aufgrund von Fehlern. Eine neue Jury soll voraussichtlich im März 2014 das Strafmaß nochmal ermitteln. Mit der Erklärung der Unwirksamkeit des Gummiband-Patents, das von Apple bei immerhin 21 Samsung-Geräten ins Feld geführt wurde, könnte das Strafmaß diesmal deutlich geringer ausfallen.

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