Wie "Engadget" erklärt, bezieht sich der Patentschutz allerdings nur auf einen bestimmten Teil der Funktion. In dem Patent wird eine Aktion mit mindestens zwei Fingern beschrieben. Das kann eine Vergrößerung sein oder eine Drehung. Die Beschreibung ist aber so weit gefasst, dass sie alle möglichen Manipulationen enthält. Weiterhin ist beschrieben, wie diese Aktion unterbrochen und innerhalb einer nicht näher genannten Zeitspanne fortgeführt wird.
Nach Meinung von "Engadget" ist dieser letzte Teil wichtig. Durch ihn werde klar wird, dass Pinch-To-Zoom nicht generell durch das Patent abgedeckt ist. Geschützt sei nur die Erfindung, die Aktion nach einem Abbruch weiterzuführen.