Samsung-Anwälte

Apple-Multitouch besser als bei Android

11.09.2012
Apple verlangt vor einem niederländischen Gericht in den Haag erneut, den Verkauf von Android-Geräten des koreanischen Herstellers wegen Patentrechtsverletzungen bei Multitouch-Lösungen zu verbieten. Die Antwort der Samsung-Anwälte überrascht: Multitouch sei bei Android schlechter gelöst und darum nicht mit dem Apple-System vergleichbar. Folglich gebe es auch keine Verletzung geistigen Eigentums, das ein Verkaufsverbot rechtfertigt.
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Manchmal treiben Gerichtsverhandlungen seltsame Blüten. Gerade erst hat Apple gegen Samsung einen entscheidenden Sieg errungen und 1 Milliarde US-Dollar Schadensersatz zugesprochen bekommen, schon geht der Klage-Alltag weiter. Jetzt verlangt der iPhone-Hersteller erneut ein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte, die Android als Betriebssystem nutzen. Grund sei eine Verletzung des "Touch-Event-Model", mit dem Multitouch-Eingaben geregelt werden. Das System verhindert in bestimmten Fällen die ungewollte gleichzeitige Ausführung von mehreren Eingaben.

Darüber hinaus verlangt Apple den Rückruf aller Galaxy-Modelle von Distributoren und Wiederverkäufern, auf denen Android 2.3 oder neuer läuft. Die Niederlande als Austragungsort für eine Gerichtsverhandlung über einen Verkaufsstopp wählt Apple nicht zum ersten Mal. Samsung nutzt unser Nachbarland als zentralen Verteilungsort für seine mobilen Endgeräte. Sollte Apple mit seiner Klage erfolgreich sein, könnte das zumindest zeitweise den Verkauf von Samsung-Modellen in ganz Europa verhindern.

Samsungs Anwälte reagierten auf die Vorwürfe überraschend. Android verhindere unter bestimmten Umständen das versehentliche gleichzeitige Nutzen von Multitouch-Befehlen zwar mit dem gleichen Ergebnis, aber auf einem anderen, umständlicheren Weg. Außerdem sei auch der Apple-Weg nicht neu und somit nicht Patent-würdig. Apple widersprach der Argumentation der Samsung-Anwälte. Das niederländische Gericht unter Vorsitz von Richter Peter Blok will am 24. Oktober 2012 seine Entscheidung verkünden.

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