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AOL-Bertelsmann legt Berufung gegen Werbeurteil ein

29.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die AOL Bertelsmann Online GmbH legt gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung ein. Darin war dem Online-Dienst auf Betreiben des Wettbewerbers Talkline untersagt worden, mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" zu werben. AOL-Bertelsmann durfte den Spruch nicht verwenden, da neben dem Festpreis von 9,90 Mark zusätzlich Telefon- und Einwahlgebühren anfallen. Der Online-Dienst macht jedoch geltend, er weise ausdrücklich auf alle anfallenden Kosten hin.