Was darf gelöscht werden?
Nicht nur das Gebot der Datensparsamkeit spricht dagegen, den gesamten E-Mail-Verkehr eines Unternehmens über Jahrzehnte zu archivieren. Auch die Kosten der Langzeitarchivierung sollten Unternehmen dazu bewegen, alte Informationen zu löschen. IT-Leiter sind daher auch unter dem Blickwinkel von IT-Compliance gut beraten, die geltenden Verfahren zur fristgebundenen Vernichtung von Geschäftsunterlagen eng mit der Rechtsabteilung abzustimmen. Anschließend müssen diese Prozesse in einer Richtlinie ("Document Retention Policy") verbindlich festgelegt und im gesamten Unternehmen einheitlich eingeführt werden - unter Mitarbeit des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats. Diese möglicherweise zunächst als lästig empfundene Pflicht können Unternehmen zum Anlass nehmen, ein effizientes Informations-Management zu etablieren.
Was ist internationales Recht?
Für Verunsicherung in vielen Unternehmen haben auch die nebulösen E-Discovery-Anforderungen gesorgt. Diese Vorkehrungen sind nur für solche Unternehmen relevant, die Geschäftstätigkeiten in den USA und in Großbritannien nachgehen. Nur sie zählen zum Anwendungsbereich der E-Discovery und des Foreign Corruption Practices Act (FCPA) und können spätestens bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gezwungen werden, ihr elektronisches Archiv zu öffnen.
Aufgrund der Electronic-Discovery-Regelungen können Behörden Unternehmen dazu verpflichten, digital gespeicherte Informationen zu reproduzieren, wenn sie als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren in Betracht kommen. Der IT-Leiter sollte von sich aus auf das Management zugehen, wenn die im Unternehmen vorhandene IT nicht ad hoc und auf Anordnung der Geschäftsleitung (etwa bei einem Rechtsstreit) in der Lage ist, den Status quo der IT-Systeme und der E-Mails einzufrieren und Löschroutinen auszusetzen. (jha)
- Schreiben Sie weniger E-Mails
Jede geschriebene elektronische Nachricht provoziert eine oder mehrere Antworten. Weniger, dafür durchdachter und pointierter formulierte E-Mails rufen weniger Nachfragen hervor. - Formulieren Sie eine klare Betreffzeile
Eindeutige Betreffzeilen helfen allen. Der Empfänger weiß mit einem Blick, worum es geht, der Absender formuliert auch für sich selbst klar sein Anliegen. - Keine Kritik in einer E-Mail
Auch sachlich gemeinte Verbesserungsvorschläge kommen per E-Mail vermutlich falsch an. Das persönliche Gespräch schafft schneller Klarheit und ist in den meisten Fällen weniger verletzend. - Feste Lesezeiten einhalten
Deaktivieren Sie alle akustischen und optischen Signale für eingehende Nachrichten. Die erste Stunde am Morgen sollten Sie für wichtige Aufgaben verwenden und keinesfalls für scheinbar witzige Ketten-Mails von Kollegen. Idealerweise sollten Sie nur dreimal täglich Nachrichten lesen und beantworten. - E-Mails am besten gleich bearbeiten
Am effektivsten ist es, E-Mails nur dann zu lesen, wenn man auch zum Antworten kommt. Die "Sofort-Regel" spart Zeit. - Richten Sie ein Ablagesystem ein
Bearbeitete und beantwortete E-Mails sollten Sie möglichst sofort ablegen. Ins Posteingangsfach gehören nur neu angekommene und ungelesene Nachrichten. - Löschen Sie großzügig
E-Mails löschen wirkt befreiend, selbst wenn der Speicherplatz Ihres E-Mail-Accounts besonders groß ist. - Buchtitel: Wenn E-Mails nerven
Die Ratschläge wurden dem Buch "Wenn E-Mails nerven" von Günter Weick und Wolfgang Schur entnommen. (Zusammengestellt von Ingrid Weidner)