Arbeitsstättenverordnung greift

Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz?

20.09.2010
Von  und
Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Rauchverbot erfolgreich durchsetzen

Es kann daher festgehalten werden: Unterfällt ein Betrieb dem Anwendungsbereich eines Nichtraucherschutzgesetzes der Länder, welches das Rauchen in Gaststätten und zumeist auch in vergleichbaren Einrichtungen verbietet, kann ein Mitarbeiter darauf gestützt ein Rauchverbot gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchsetzen.

Rechtsanwalt Groll empfahl, das Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verwies. Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Kontakt:

Peter Groll, c/o Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner, Holzhausenstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 915062-0, E-Mail::info@kanzleigroll.de, Internet: www.kanzleigroll.de