Bundesregierung plant abgespeckte Version

Anschub für elektronische Signatur

25.01.2002
MÜNCHEN (CW) - Keiner will sie haben: Da die elektronische Signatur noch immer kaum eingesetzt wird, möchte die Bundesregierung jetzt nachhelfen. Ein Beschluss sieht Maßnahmen vor, die zu einer stärkeren Nutzung führen sollen. Dazu gehört die Realisierung des E-Government-Projekts "Bund Online 2005".

Bund Online 2005 wurde Ende 2001 vorgestellt. Als Ziel der E-Government-Initiative hat die Bundesregierung unter anderem erklärt, bis zum Jahr 2005 mehr als 400 Dienstleistungen über das Internet bereitzustellen. Dazu bedarf es jedoch der stärkeren Verbreitung der elektronischen Signatur, die Voraussetzung für die meisten Vorgänge ist.

Brigitte Zypries, Staatssekretärin im Innenministerium, räumt ein, dass sich seit der Einführung der digitalen Unterschrift im Jahr 1997 noch immer kein breiter Markt entwickelt hat. Deshalb hat das Bundeskabinett jetzt einen Beschluss gefasst, der diese Situation verbessern soll.

Die flächendeckende Einführung der digitalen Signatur in der Bundesverwaltung soll sich nach dem Kalkül der Bundesregierung über die Behörden hinaus auswirken und der elektronischen Unterschrift zu neuem Schwung verhelfen. Zudem könne dies positive Impulse für den Bereich E-Commerce bringen. Der jetzt vorgelegte Beschluss relativiert jedoch die Regelungen des 1997 erstmals verabschiedeten Signaturgesetzes.

So soll die qualifizierte elektronische Signatur, die den Einsatz von Smartcards erfordert, anders als ursprünglich geregelt nur zum Einsatz kommen, soweit das aufgrund von Formvorschriften oder der Anwendungen tatsächlich erforderlich ist. Das ist überall da der Fall, wo rechtsverbindliche Unterschriften zwingend notwendig sind.

In Fällen "ohne besondere Formerfordernis" sollen künftig "fortgeschrittene Signaturen" ausreichen. Es handelt sich dabei um softwarebasierende Signaturverfahren, die ohne eine Chipkarte auskommen und daher billiger zu realisieren sind. Der Beschluss nennt "informelles oder formfreies Verwaltungshandeln, das per E-Mail abgewickelt werden kann", als Beispiel für mögliche Einsatzgebiete dieser abgespeckten Variante der elektronischen Unterschrift.

Durch diese Modifizierung setze man ein Signal für mehr Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr, so Zypries, "ohne den Bürgern oder der Wirtschaft kostenträchtige Investitionen aufzubürden". Die Bundesregierung plant, Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechniken bis Ende 2003 flächendeckend in der Bundesverwaltung einzuführen. (ave)