Nachtrag zur "Verpflichtungserklärung" der IBM gegenüber der EG:

Anhang A und Anhang B im Wortlaut

17.08.1984

In der vorigen Ausgabe (CW Nr. 33, Seite 6 bis 8) druckte die COMPUTERWOCHE die zwei wichtigsten Dokumente des Kompromisses zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) und der IBM ab. Aus Platzgründen mußte dabei auf Anhang A und Anhang B der "Verpflichtungserklärung" des Marktführers verzichtet werden. Da diese aber wichtige Bestandteile der Vereinbarung sind, will die Redaktion auch diese Informationen ihren Lesern zugänglich machen. Hier nun im Nachgang zur Berichterstattung der vergangenen Woche Anhang A und Anhang B ebenfalls im Wortlaut.

Anhang A

Freigabe von technischen Informationen über Produkte des IBM-Systems/ 370 an konkurrierende Unternehmen in der EG

I Zentraleinheit/Software-Schnittstelle

Die Schnittstelle zwischen der Zentraleinheit des IBM-Systems /370 und der Software ist die derzeit bestehende Schnittstelle zwischen einer Zentraleinheit des Systems /370 und einem Assembler-Programm. ("assembly language program"). Es werden Informationen geliefert, um den Anschluß von Assembler-Programmen zu ermöglichen, die auf einer Zentraleinheit laufen, die den Funktionsgrundlagen des IBM-Systems /370 entspricht, beziehungsweise für den Anschluß einer Zentraleinheit, die entsprechend den Funktionsgrundlagen des IBM-Systems /370 ausgelegt ist, an ein Assemblersprach-Programm des IBM-Systems /370.

Die nachstehenden bereits existierenden Dokumente erhalten die im vorliegenden Abschnitt geforderten Informationen. Hierbei handelt es sich um Beispiele für die Art der Informationen, die für Erweiterungen oder Änderungen an den Funktionsgrundlagen ("Principles of Operation") des IBM-Systems /370 geliefert werden.

- Handbuch "Funktionsgrundlagen des IBM-Systems /370"

- Handbuch "OEMI-Kanal"

- die als Begleitdokumente für die "Funktionsgrundlagen" herausgegebenen Gerätehilfen (Machine Assists)

- das als Begleitdokument zu den "Funktionsgrundlagen" herausgegebene Handbuch über die Funktionsmerkmale des Prozessors

- das Handbuch "Kanal-Merkmale".

Die im vorliegenden Abschnitt geforderten Informationen sind im Normalfall in einem Handbuch "Funktionagrundlagen" sowie den zugehörigen Architektur-Dokumenten für jede Zentraleinheit des Systems /370 enthalten. Diese Dokumente werden innerhalb von l20 Tagen nach Ankündigung der entsprechenden Zentraleinheit in der EG (beziehungsweise maximal 15 Tagen nach allgemeiner Verfügbarkeit in der EG, wobei das frühere Ereignis maßgebend ist) zur Verfügung stehen.

II Software-Schnittstellen

Die Software-Schnittstellen des IBM-Systems/370 sind in den externen Programmanweisungen enthalten.

Externe Programmanweisungen sind die Reihe Copyright-geschützter Dokumentationen, die den Kunden allgemein zur Verfügung gestellt werden, um sie in die Lage zu versetzen, ein Programm effektiv und effizient zu verwenden. Die externe Dokumentation beschreibt die für den Kunden sichtbaren Funktionen in ausreichendem Detaillierungsgrad, um die effektive Verwendung der Funktion zu gestatten, ohne daß die Design- oder Ausführungseinzelheiten einer spezifischen Realisierung beschrieben werden. Sie gestattet die Auslegung und Erstellung von Programmen, die zusammen mit der IBM-Software arbeiten.

Die externe Dokumentation für Software-Produkte des IBM-Systems /370 wird im allgemeinen in Handbüchern der Serie "G" und "S" geliefert. Die externe Software-Dokumentation für ein Produkt des IBM-Systems /370 wird nach der Ankündigung freigegeben, sobald die Schnittstelle eine ausreichende Stabilität erreicht hat, jedoch in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt als dem Tage der allgemeinen Verfügbarkeit des Produkts in der EG.

Ist eine solche Dokumentation unzureichend oder nicht klar definiert oder beschreibt sie ein Mittel zum Arbeiten mit dem IBM-Produkt nicht ausreichend, so wird IBM auf Anforderung die zusätzlichen Informationen liefern, die angemessenerweise erforderlich sind, um Kunden und anderen Anbietern den Anschluß ihrer bestehenden oder künftigen Software-Produkte an für diesen Zweck von IBM gelieferte externe Elemente zu gestatten.

III Mehrfach-Geräte-Schnittstellen (Multiple Machine Interfaces)

Eine Mehrfach-Geräte-Schnittstelle des Systems /370 dient zum Anschluß eines breiten Sortiments von IBM-Geräten und Geräten anderer Hersteller an Systeme des IBM-Systems /370, unabhängig von der Gerätefunktion. Eine wichtige Schnittstelle dieses Typs ist die Schnittstelle zwischen Zentraleinheit-Kanal des Systems /370 und der Steuereinheit (CPU Channel to Control Unit). Es werden Informationen geliefert, um den Anschluß eines Produkts an eine Mehrfach-Geräte-Schnittstelle des IBM-Systems /370 zu ermöglichen.

Die nachstehenden, bereits existierenden Dokumente enthalten die im vorliegenden Abschnitt geforderten Informationen. Hierbei handelt es sich um Beispiele für die Art der Informationen, die für neue Mehrfach-Geräte-Schnittstellen oder für Erweiterungen beziehungsweise Änderungen an bestehenden Schnittstellen geliefert werden:

- OEMI-Handbuch "IBM-System /370, Zentraleinheit-Kanal/ Steuereinheit-Schnittstelle"

- Handbuch "Kanal-Merkmale"

- OEMI-Handbuch "IBM-System /370, Direktsteuerung und externe Unterbrechung"

Die im vorliegenden Abschnitt geforderten Informationen sind im allgemeinen in einem OEMI-Handbuch für jede Mehrfach-Geräte-Schnittstelle enthalten. Das OEMI-Handbuch für die Schnittstelle des Systems /370 Zentraleinheit-Kanal/Steuereinheit wird innerhalb von 120 Tagen nach der Ankündigung eines Produkts in der EG, das diese Schnittstelle liefert oder verwendet (beziehungsweise maximal 15 Tagen nach allgemeiner Verfügbarkeit in der EG, wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgebend ist), verfügbar sein. Die OEMI-Handbücher für andere Mehrfach-Geräte-Schnittstellen werden innerhalb von 120 Tagen nach der Ankündigung eines Produkts in der EG, das diese Schnittstellen liefert oder verwendet (beziehungsweise maximal einem Monat nach der allgemeinen Verfügbarkeit in der EG, wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgebend ist), verfügbar sein. Darüber hinaus werden die Wartungs-Dokumentation und sonstige Produkt-Beschweibungshandbücher zum Zeitpunkt der allgemeinen Verfügbarkeit in der EG zur Verfügung stehen.

IV Spezifische Geräte-Schnittstelle

Eine spezifische Geräte-Schnittstelle des Systems /370 ist eine beliebige Hardware-Schnittstelle mit Ausnahme einer Mehrfach-Geräte-Schnittstelle, das heißt eine bestehende Schnittstelle zwischen zwei bestimmten IBM-Geräten oder eine Schnittstelle, die für den Anschluß einer einzelnen Gerätefunktion wie beispielsweise den Anschluß von Diskettendateien an eine Steuereinheit ausgelegt ist. Jede Schnittstelle direkt von einer Zentraleinheit zu einer Steuereinheit zu einem Gerät oder einem anderen Hardware-Element ist keine spezifische Schnittstelle und wird stattdessen entweder als Mehrfach-Geräte-Schnittstelle oder als integrierte Anschluß/Geräte-Schnittstelle behandelt.

IBM erstellt oder veröffentlicht im allgemeinen keine Handbücher über Schnittstellen- Informationen als solche für spezifische Geräte-Schnittstellen. Technische Informationen im Hinblick auf diese Schnittstellen sind in der Wartungs-Dokumentation beider Produkte und in bestimmten ergänzenden Dokumenten zu finden.

Die nachstehenden, bereits existierenden Dokumente sind Beispiele für die Art der im Rahmen des vorliegenden Abschnitts gelieferten Informationen:

- Handbuch "Funktionsmerkmale" für Steuereinheit und Gerät

- Benutzerhandbuch für Steuereinheit und Gerät.

- Wartungs-Handbücher für Steuereinheit und Gerät

- Ergänzende Dokumente wie "Produktanschluß-Informationen", soweit zutreffend.

Diese Dokumente werden spätestens einen Monat nach allgemeiner Verfügbarkeit der Produkte in der EG, die diese Schnittstelle verwenden, zur Verfügung stehen.

V Integrierte Anschluß/Geräte-Schnittstelle

Eine integrierte Anschluß/Geräte-Schnittstelle des Systems /370 ist die Geräte-Schnittstelle zwischen einem bestimmten E/A-Gerät des Systems /370 und seiner Steuerfunktion, die gerätemäßig in einer Zentraleinheit des Systems /370 enthalten ist. Es werden Informationen geliefert, die den Anschluß eines Produkts an die integrierte Anschluß/Geräte-Schnittstelle des IBM-Systems /370 ermöglichen.

Ein OEMI-Handbuch wird für jede integrierte Anschluß/Geräte-Schnittstelle des Systems /370 herausgegeben. Es wird innerhalb von 120 Tagen nach Ankündigung eines Produkts in der EG, das diese Schnittstelle liefert oder verwendet (beziehungsweise maximal 15 Tagen nach allgemeiner Verfügbarkeit in der EG, wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgebend ist), verfügbar sein. Darüber hinaus werden die Wartungs-Dokumentation und Geräte-Beschreibungshandbücher zum Zeitpunkt der allgemeinen Verfügbarkeit zur Verfügung stehen.

Anhang B

Entwurf eines Informations-Offenlegungs-Vertrags

IBM kann verlangen, daß konkurrierende Unternehmen den folgenden Bedingungen zustimmen:

1. Das die Informationen anfordernde Unternehmen muß erklären und auf Verlangen ausreichende Beweise dafür liefern, daß es (i) in der EG ansässig und tätig ist und (ii) ein Unternehmen ist, das Produkte eines Typs entwickelt und herstellt, für den die erbetenen Schnittstellen-Informationen relevant sind.

2. Einschränkungen der Offenlegung gegenüber Dritten:

i) Eine Vereinbarung, vor der allgemeinen Verfügbarkeit an einem beliebigen Ort Dritten gegenüber keine Informationen offenzulegen, mit Ausnahme der vertraulichen Offenlegung gegenüber Angestellten oder

Unterauftragnehmern.

ii) Von den Unterauftragnehmern kann verlangt werden, eine gleichlautende Vereinbarung zu unterzeichnen.

3. Ein konkurrierendes Unternehmen, das Schnittstellen-Informationen von IBM zu erlangen sucht, muß bereit sein, gegenüber IBM die entsprechenden Informationen unter den gleichen Bedingungen offenzulegen. Daher gilt folgendes:

- Wenn ein konkurrierendes Unternehmen IBM gebeten hat, Schnittstellen-Informationen zu liefern, um ein Produkt des Systems /370, das diese Schnittstelle realisiert, zu entwickeln, herzustellen oder zu verkaufen, und

- wenn ein solches Produkt dafür ausgelegt oder modifiziert wird, eine Nicht-IBM-Schnittstelle zu realisieren, - dann kann IBM von dem konkurrierenden Unternehmen verlangen, eine etwaige solche Nicht- IBM-Schnittstelle in dem gleichen Umfang und unter den gleichen Bedingungen (mutatis mutandis) offenzulegen, so wie IBM dem konkurrierenden Unternehmen gegenüber eine Offenlegung vornimmt.

4. Lizenzgebühren und Tantiemen ("royalties"):

i) Lizenz für externe Elemente, einschließlich einer angemessenen Lizenzgebühr.

ii) Standard-Lizenzvertrag von IBM und festgelegte Lizenzgebühr für Copyright-geschützte Programme

iii) Eine angemessene Lizenzgebühr, berechnet auf Nutzungsgrundlage, für sonstige geschützte Informationen, die einem rechtmäßig durchsetzbaren Recht unterliegen.

5. Keine Verzichtserklärung im Hinblick auf Patentrechte.

6. Quellcode unterliegt, sofern bereitgestellt, den Bestimmungen für "Geheimhaltungsbedürftiges Material" des Standard-Lizenzvertrags von IBM. Die Möglichkeit, den Quellcode des konkurrierenden Unternehmens zu prüfen, um sicherzustellen, daß keine Kopie angefertigt wird, ist für den Fall vorzusehen, daß das konkurrierende Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt Software-Produkte mit gleichwertigen Funktionen auf den Markt bringt.

7. Die Verpflichtung zur Zahlung angemessener Kosten für die Vervielfältigung und Weiterleitung der Informationen.

8. Vertragsstrafen für den Fall der Verletzung oder des Bruchs eines solchen Vertrags oder eines IBM-Patents beziehungsweise eines Copyrights für IBM-Produkte, sofern dies nach anwendbarem Recht möglich und vorgesehen ist.