Web

Angriff auf iTunes - europäische Verbraucherschützer setzen Apple zu

25.01.2007
Nach Ansicht der obersten Verbraucherschutz-Behörden in mehreren europäischen Ländern verletzt Apple mit seinem Musik-Download-Dienst iTunes Gesetze. Neben Norwegen, Finnland und Schweden teilen auch Deutschland und Frankreich diese Auffassung.

Erst gestern gaben die Verbraucherschutzbehörden in Norwegen bekannt, gegen Apples iTunes- Dienst angehen zu wollen. Er sei nicht rechtmäßig, weil mit iTunes heruntergeladene Songs nur auf Apples iPods und nicht auf anderer Hardware abgespielt werden können. Der oberste Verbraucherschützer Norwegens hat Apple eine Frist bis zum 1. Oktober 2007 eingeräumt. Bis dahin sollen alle iTunes-Codes konkurrierenden Hardwareherstellern zur Verfügung gestellt werden - so wie es das norwegische Gesetz vorsehe. Geschehe das nicht, werde es zu einem Prozess kommen, und der Apple-Dienst werde möglicherweise abgeschaltet.

Apple bedient sich bei iTunes seines proprietären Systems "Fairplay". Lieder und Videos, die von Kunden herunter geladen werden, sind so präpariert, dass sie nur auf Apples MP3-Playern der populären iPod-Reihe laufen, nicht auf anderer Hardware. Torgeir Waterhouse, Chefberater des norwegischen Verbraucherschutz-Rats, steht derzeit in Verhandlungen mit paneuropäischen Verbraucherschutzorganisationen, um eine gemeinsame Position zu Apples Musik-Download-Angebot zu erarbeiten.

In Deutschland ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBZ) mit im Boot. Die Organisation teilte mit, sie habe sich mit vergleichbaren Organisationen in Skandinavien und Frankreich "auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt". Man wolle verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa durchsetzen. Neben den Verbraucher-Ombudsmännern aus Finnland und Norwegen und der VZBZ ist auch die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir dabei. Die vier Organisationen einigten sich auf gemeinsame Forderungen, die sie in einem Schreiben an Apple vertreten.

In einer Erklärung der Verbraucherschützer heißt es: "Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können." Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden. Die Musikindustrie solle Standards für die Verwertung digitaler Musik entwickeln. Apple wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne Systeme für das Digital Rights Management (DRM) herunter geladen werden können. Es dürfe keine technischen Barrieren geben, die das Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.

Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, eindeutig klarzustellen, dass Verbraucher gebrannte CDs durch Re-Ripping umformatieren dürfen. Dieser mit Apple dikutierte Vorschlag sei aber keine Dauerlösung. "Wir erwarten von Apple spürbare Fortschritte bei der Interoperabilität bis September 2007." (hv)