Datenschutzrecht hinkt hinter der technologischen Entwicklung:
Amtshilfe in der Grauzone?
BONN (bi) Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordnete aller drei Bundestagsfraktionen Bienen in Erwägung die Institution des Datenschutzbeauftragten in ähnlicher Weise dem Auftrag und der Verantwortung des Parlaments zu unterstellen wie die des Wehrbeauftragten.
Als Voraussetzung nannte Bundesinnenminister Gerhard Baum, daß der Bundesbeauftragte das selbe Recht zur Akteneinsicht haben müsse wie heute. Dies bedeute eine Verfassungsänderung. Baum wies Vorwürfe, daß es rechtswidrige Praktiken bei der amtlichen Datensammlung gebe, zurück, trat aber für klarere Rechtsgrundlagen in einigen Bereichen ein, insbesondere erhebe sich die Frage, ob nicht strengere Einstellungs- und Löschungsvoraussetzungen en notwendig seien.
Benno Erhard (CDU) forderte eine Regelung des Datenaustauschs als Amtshilfe, um Datenmißbrauch zu vermeiden.
Norbert Gansel (SPD) konstatierte, daß sich eine "Grauzone" im Amtshilferecht entwickelt habe, dort entstehe "zunehmend so etwas wie Staatsnotstandsrecht".
Fraktionschef Wolfgang Mischnick (FDP) plädierte dafür, daß der Schutz der Bürger vor Datenmißbrauch als eine Garantie in das Grundgesetz aufgenommen werde. Ferner müsse das Datenschutzrecht des Bundes verbessert werden, da die technologische Entwicklung neue Gegebenheiten geschaffen habe.
Durch spezifische Vorschriften möchte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministers, Andreas von Schöler (FDP), das Datenschutzgesetz ergänzt sehen. Er sprach hierbei die Sicherheitsbehörden, die Sozial- und Finanzverwaltung sowie das Melde- und Gesundheitswesen an.
